Release 2.46.0 / 2.47.0: SSO für das Kundencenter
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumIn den vergangenen Wochen ist wieder viel passiert: Die Fakturia Versionen 2.46.0 und 2.47.0 sind mit folgenden Funktionserweiterungen live gegangen:
Single Sign-on für das Kundencenter
Über unser Whitelabel SelfService-Portal haben Ihre Kunden u. a. Zugriff auf Rechnungen und Verträge. Für den Login auf das Portal werden die Zugangsdaten von Fakturia generiert und dem Kunden per E-Mail zugestellt. Existiert auf Ihrer Seite jedoch bereits ein geschlossener Mitgliederbereich oder eine App muss Ihr Kunde mit zwei Zugangsdaten arbeiten, was auf Kundenseite zu Irritationen führen kann.
Aus diesem Grund haben wir unsere REST-API nun um einen leichtgewichtigen SSO-Ansatz erweitert: Mittels eines im Hintergrund generierten SessionTokens meldet sich der Kunde nur einmalig bei Ihnen im Portal an. Der Login in das SelfService-Portal von Fakturia erfolgt dann ganz automatisch – die Eingabe von Benutzername und Passwort ist nicht mehr erforderlich. So könnten Sie beispielsweise das Kundencenter per iFrame in Ihrem Benutzerbereich medienbruchfrei integrieren.
API: Kundencenter-Login erzeugen
Mittels der neuen API-Funktionen im Bereich UserLogins ist es möglich, Kundenzugänge für das SelfService-Portal über die API zu verwalten. Diese Zugänge konnten bisher nur über die Backoffice-GUI gepflegt werden. Die Anwendungsfälle im einzelnen:
- Kunden-Login anlegen (inkl. Wunschpasswort)
- Kunden-Login aktivieren / sperren
- Kunden-Login auslesen
- Passwort für Kunden-Login ändern
Kundencenter-Login: Optionaler Mailversand
Erfolgen Aktionen am Kunden-Login (Login erstellt, Zugang gesperrt / aktiviert usw.) wird der Kunde in jedem Fall per E-Mail informiert. Um die Mailzustellung im Einzelfall zu unterbinden, steht eine neue Option zur Verfügung:
Rechnungsübersicht: Filterung nach Versandweg
Seit dem Release 2.41.0 lässt sich über den Versand-Modus am Vertrag einstellen, ob Rechnungen automatisch per E-Mail zugestellt werden sollen oder nicht. Um auch in der Rechnungsübersicht gezielt nach dem Versand-Modus filtern zu können, haben wir die Filteroptionen der Rechnungsübersicht entsprechend erweitert:
Leistungen in der Zukunft erfassen
Wurde bisher eine Leistung über die Leistungserfassung eingebucht, durfte für das Leistungsdatum kein Datum in der Zukunft ausgewählt werden. Diese Einschränkung haben wir nun aufgehoben. Weiterhin besteht jetzt die Möglichkeit, das frühstmögliche Abrechnungdatum für die Leistung vorzugeben. So können Sie z. B. eine Leistung die erst in einigen Monaten fällig wird (aber vom Kunden bereits beauftragt wurde) bereits jetzt erfassen. Sobald das gewünschte Abrechnungsdatum erreicht ist, wird die Leistung beim nächsten Rechnungslauf abgerechnet.
Achtung: Sofern Sie bei einer Leistung in der Zukunft keinen Wert für „Abrechnung ab“ eintragen, wird die Leistung sofort beim nächsten fälligen Rechnungslauf abgerechnet!
API: Vorgabe der Kundennummer
Bei der Erstellung eines Kunden über die REST-API wurde die Kundennummer bisher immer automatisch vom System vergeben. Diesen Wert können Sie nun fest vorgeben, vorausgesetzt, er entspricht dem von Fakturia genutzten Format inkl. Prefix (z.B. K2000).
Kundencenter: Passwort zurücksetzen per Kundenummer
Hat Ihr Kunde sein Passwort für das SelfService-Portal vergessen, muss für die Neuvergabe der Benutzername angegeben werden. Ist jedoch auch dieser dem Kunden entfallen, standen bisher keine weiteren Optionen für die Wiederherstellung des Passworts zur Verfügung. Ab sofort lässt sich die Wiederherstellung des Passworts auch über die Kundennummer auslösen. Diese sollte der Kunde in jedem Fall zur Hand haben, da sie auf jeder Rechnung aufgedruckt ist.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumDas Finanzamt ist Ihr lebenslanger Begleiter. Noch nicht einmal als Rentner sind Sie vor ihm sicher, denn unter gewissen Voraussetzungen müssen Sie auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben. Allerdings nur dann, wenn Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Rentner, deren Einkünfte unter der Steuerfreibetragsgrenze liegen, sind nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Die Steuerpflicht für Rentner ist von der Höhe der Renten und den eventuellen Nebeneinkünften abhängig. Als Nebeneinkünfte gelten Kapitaleinnahmen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte auf Lohnsteuerkarte und Einkünfte aus Selbstständigkeit. Bei der Berechnung der Steuerpflicht sind die Freigrenzen sehr wichtig. Diese beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte und betragen im Jahr 2020 für Alleinstehende 9.408,00 EUR und für Verheiratete 18.816,00 EUR. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Renten nicht in ihrer vollen Höhe steuerpflichtig sind. Daher bleiben viele Rentner unterhalb der Steuerfreigrenze, vor allem, wenn sie keine weiteren Einkünfte beziehen. Wenn Sie als Rentner noch einen Nebenverdienst auf Lohnsteuerkarte haben, gelten wiederum spezielle regeln, denn hier ist die Höhe der Einkünfte maßgeblich. Bis zu 410,00 EUR monatlich ist das Einkommen steuerfrei, bis zu 820,00 EUR wird ein ermäßigter Steuersatz angewendet.
Aber auch wenn der zu versteuernde Rentenanteil plus Nebeneinkünfte die Steuerfreibetragsgrenze übersteigen und Sie eigentlich steuerpflichtig wäre, ist darüber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn Sie können abzugsfähige Sonderausgaben ins Spiel bringen. Diese mindern die Gesamteinkünfte und es ist durchaus möglich, dass Sie dann doch wieder unter der Freibetragsgrenze landen. Zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Versicherungen oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder der Behinderten-Pauschbetrag. Vor allem bei älteren Rentnern führt auch der Altersentlastungsbetrag zu einer Minderung des zu versteuernden Einkommens.
Woher wissen Sie nun, in welcher Höhe Ihre Rente zu versteuern und damit in die Berechnung einzubeziehen ist? Im Jahr 2005 gab es eine grundlegende Änderung in der Besteuerung der Renten. Alle Renten ab 2005 und auch die Bestandsrenten – also Renten, die bereits vor 2005 gezahlt wurden – sind mit 50 Prozent zu versteuern. Danach steigt der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozent. Das heißt, eine Rente, die ab dem Jahr 2010 gezahlt wird, weist einen zu versteuernden Anteil von 60 Prozent auf. Bei einer ab 2020 bezogenen Rente liegt der steuerpflichtige Anteil bei 80 Prozent. Ab 2020 ist die Steigerung allerdings nur noch 1 Prozent pro Jahr, sodass eine voll zu versteuernde Rente erst ab Rentenbeginn 2040 vorliegen wird.
Release 2.45.0: Zwei-Faktor-Authentisierung beim Login
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumDie neue Fakturia Version 2.45.0 wurde am 22. Februar 2021 live gesetzt und bringt folgende Funktionserweiterungen:
Zwei-Faktor-Authentisierung beim Login (2FA)
Wir erhöhen die Sicherheit beim Zugriff auf Ihren Fakturia Account! Ab sofort besteht die Möglichkeit, den Login in das Backoffice durch einen 2. Faktor (2FA) abzusichern. Neben dem Passwort wird dann nach dem Login ein weiteres Sicherheitsmerkmal in Form eines Tokens abgefragt. Sie kennen dieses Verfahren sicherlich von Ihrem Onlinebanking oder anderen Portalen im Netz. Wir empfehlen Ihnen die Zwei-Faktor-Authentisierung baldmöglichst zu aktivieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Wählen Sie im Benutzermenü rechts oben den Punkt „Passwort / 2FA“ aus
Im anschließenden Screen kann die Zwei-Faktor-Authentisierung jetzt eingerichtet werden. Sie benötigen hierzu eine Authenticator-App auf Ihrem Smartphone wie z. B. Google Authenticator. Scannen Sie mit dem Smartphone den angezeigten QR-Code und geben Sie den in der App erzeugten Token in das Eingabefeld in Fakturia ein:
Nach dem Klick auf den Button „2FA aktivieren“ ist die Einrichtung abgeschlossen. Ab sofort wird beim Login in Fakturia für den betreffenden Benutzer der OTP-Code abgefragt:
Erweiterte Kontrolle beim Rechnungsversand
Als vollautomatisierte Billing-Plattform kümmert sich Fakturia selbst um den Rechnungsversand bei wiederkehrenden Leistungen. Über die Funktion der Zwischenabrechnung können Sie unabhängig vom automatischen Versandzyklus Ad hoc-Rechnungen erzeugen.
Das automatische Versanddatum wurde bisher fest durch den ersten Rechnungslauf vorgegeben und konnte nicht umgeplant werden. Wurde die erste Rechnung z. B. am 15. eines Monats verschickt, so ist das künftige Versanddatum mit monatlicher Abrechnung immer der 15. der Folgemonate.
Ab sofort können Sie für Verträge das Datum des nächsten Rechnungsversands vorgeben und jederzeit anpassen. Diese Einstellung nehmen Sie direkt am Vertrag vor:
Im obigen Beispiel handelt es sich um einen neuen Vertrag mit Vertragsbeginn 17.02. – Die Rechnungen sollen aber immer am 01. eines Monats verschickt werden. Aus diesem Grund wurde das Datum für den Rechnungsversand auf den 01.03. gesetzt. Die erste Rechnung dieses Beispielvertrages wird also am 01.03. verschickt, alle Folgerechnungen immer am 1. des Monats.
Mehrere Bankverbindungen für die Auszahlung von Gutschriften
Seit dem Release 2.44.0 lassen sich Lastschriften über verschiedene Bankverbindungen einziehen. Diese Bankverbindungen können nun auch für die Erzeugung von SEPA-Sammelüberweisungen im Kontext von Gutschriften herangezogen werden.
Die Zuordnung von Bankkonten erfolgt wie bei den Lastschriften über das Projekt:
Sobald Sie über das Gutschriften-Menü mehrere Gutschriften zu einer SEPA-Sammelüberweisung zusammenführen, werden auf der Grundlage der Kontozuordnung u. U. mehrere Sammelüberweisungen erstellt.