Release 2.49.0: API-Erweiterungen
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumIn unserem Oster-Release mit der Version 2.49.0 vom 31.03.2021 dreht sich alles um die REST-API:
API: Preise für Vertragsabo
Ein neuer API-Endpoint im Bereich der Verträge erlaubt es ab sofort, sämtliche Preisinformationen zu den Abo-Artikeln eines Vertrages abzurufen. Hierbei werden auch Rabatte und Sonderkonditionen für den Kunden berücksichtigt. Der Endpoint ist zu finden unter https://api.sandbox.fakturia.de/documentation/#/Contracts/contractPrices.
API: Kundenkonten erstellen
Für die Kundenkonten war seitens der API bisher nur ein lesender Zugriff möglich. Nun können mittels POST-Endpoint auch auch neue Kundenkonten über die API erstellt werden. Weiterhin wurde das Datenmodell erweitert: Die zugeordneten FiBu-Konten (Kreditor, Debitor) werden jetzt mitgeliefert bzw. können bei Kontoerstellung mitgegeben werden.

API: Gekündigte Verträge erstellen
Bei der Vertragsverwaltung in Fakturia spielt der Status des Vertrages eine zentrale Rolle. Daher wird dieser Wert streng vom System kontrolliert und kann auch nicht beliebig über die API verändert werden. Eine Ausnahme haben wir mit diesem Release nun zugelassen: Es geht um bereits gekündigte und ausgelaufene Verträge, die zu Dokumentationszwecken in Fakturia importiert werden sollen. In diesem Sonderfall ist es bei der Vertragserstellung über die API nun zulässig, dass der Status mit dem Wert „ENDED“ bereits vorgegeben wird. Voraussetzung hierbei ist, dass das Datum für das Vertragsende mit übergeben wird.
Erweiterte Einstellungsmöglichkeiten für eigenen SMTP-Server
Beim Versand von E-Mails über Fakturia besteht die Möglichkeit, einen eigenen Mailserver (SMTP-Server) in den Einstellungen zu hinterlegen. Für den sicheren Verbindungsaufbau (SSL) stehen nun weitere Optionen zur Auswahl:

Release 2.46.0 / 2.47.0: SSO für das Kundencenter
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumIn den vergangenen Wochen ist wieder viel passiert: Die Fakturia Versionen 2.46.0 und 2.47.0 sind mit folgenden Funktionserweiterungen live gegangen:
Single Sign-on für das Kundencenter
Über unser Whitelabel SelfService-Portal haben Ihre Kunden u. a. Zugriff auf Rechnungen und Verträge. Für den Login auf das Portal werden die Zugangsdaten von Fakturia generiert und dem Kunden per E-Mail zugestellt. Existiert auf Ihrer Seite jedoch bereits ein geschlossener Mitgliederbereich oder eine App muss Ihr Kunde mit zwei Zugangsdaten arbeiten, was auf Kundenseite zu Irritationen führen kann.
Aus diesem Grund haben wir unsere REST-API nun um einen leichtgewichtigen SSO-Ansatz erweitert: Mittels eines im Hintergrund generierten SessionTokens meldet sich der Kunde nur einmalig bei Ihnen im Portal an. Der Login in das SelfService-Portal von Fakturia erfolgt dann ganz automatisch – die Eingabe von Benutzername und Passwort ist nicht mehr erforderlich. So könnten Sie beispielsweise das Kundencenter per iFrame in Ihrem Benutzerbereich medienbruchfrei integrieren.
API: Kundencenter-Login erzeugen
Mittels der neuen API-Funktionen im Bereich UserLogins ist es möglich, Kundenzugänge für das SelfService-Portal über die API zu verwalten. Diese Zugänge konnten bisher nur über die Backoffice-GUI gepflegt werden. Die Anwendungsfälle im einzelnen:
- Kunden-Login anlegen (inkl. Wunschpasswort)
- Kunden-Login aktivieren / sperren
- Kunden-Login auslesen
- Passwort für Kunden-Login ändern
Kundencenter-Login: Optionaler Mailversand
Erfolgen Aktionen am Kunden-Login (Login erstellt, Zugang gesperrt / aktiviert usw.) wird der Kunde in jedem Fall per E-Mail informiert. Um die Mailzustellung im Einzelfall zu unterbinden, steht eine neue Option zur Verfügung:
Rechnungsübersicht: Filterung nach Versandweg
Seit dem Release 2.41.0 lässt sich über den Versand-Modus am Vertrag einstellen, ob Rechnungen automatisch per E-Mail zugestellt werden sollen oder nicht. Um auch in der Rechnungsübersicht gezielt nach dem Versand-Modus filtern zu können, haben wir die Filteroptionen der Rechnungsübersicht entsprechend erweitert:
Leistungen in der Zukunft erfassen
Wurde bisher eine Leistung über die Leistungserfassung eingebucht, durfte für das Leistungsdatum kein Datum in der Zukunft ausgewählt werden. Diese Einschränkung haben wir nun aufgehoben. Weiterhin besteht jetzt die Möglichkeit, das frühstmögliche Abrechnungdatum für die Leistung vorzugeben. So können Sie z. B. eine Leistung die erst in einigen Monaten fällig wird (aber vom Kunden bereits beauftragt wurde) bereits jetzt erfassen. Sobald das gewünschte Abrechnungsdatum erreicht ist, wird die Leistung beim nächsten Rechnungslauf abgerechnet.
Achtung: Sofern Sie bei einer Leistung in der Zukunft keinen Wert für „Abrechnung ab“ eintragen, wird die Leistung sofort beim nächsten fälligen Rechnungslauf abgerechnet!
API: Vorgabe der Kundennummer
Bei der Erstellung eines Kunden über die REST-API wurde die Kundennummer bisher immer automatisch vom System vergeben. Diesen Wert können Sie nun fest vorgeben, vorausgesetzt, er entspricht dem von Fakturia genutzten Format inkl. Prefix (z.B. K2000).
Kundencenter: Passwort zurücksetzen per Kundenummer
Hat Ihr Kunde sein Passwort für das SelfService-Portal vergessen, muss für die Neuvergabe der Benutzername angegeben werden. Ist jedoch auch dieser dem Kunden entfallen, standen bisher keine weiteren Optionen für die Wiederherstellung des Passworts zur Verfügung. Ab sofort lässt sich die Wiederherstellung des Passworts auch über die Kundennummer auslösen. Diese sollte der Kunde in jedem Fall zur Hand haben, da sie auf jeder Rechnung aufgedruckt ist.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumDas Finanzamt ist Ihr lebenslanger Begleiter. Noch nicht einmal als Rentner sind Sie vor ihm sicher, denn unter gewissen Voraussetzungen müssen Sie auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben. Allerdings nur dann, wenn Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Rentner, deren Einkünfte unter der Steuerfreibetragsgrenze liegen, sind nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Die Steuerpflicht für Rentner ist von der Höhe der Renten und den eventuellen Nebeneinkünften abhängig. Als Nebeneinkünfte gelten Kapitaleinnahmen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte auf Lohnsteuerkarte und Einkünfte aus Selbstständigkeit. Bei der Berechnung der Steuerpflicht sind die Freigrenzen sehr wichtig. Diese beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte und betragen im Jahr 2020 für Alleinstehende 9.408,00 EUR und für Verheiratete 18.816,00 EUR. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Renten nicht in ihrer vollen Höhe steuerpflichtig sind. Daher bleiben viele Rentner unterhalb der Steuerfreigrenze, vor allem, wenn sie keine weiteren Einkünfte beziehen. Wenn Sie als Rentner noch einen Nebenverdienst auf Lohnsteuerkarte haben, gelten wiederum spezielle regeln, denn hier ist die Höhe der Einkünfte maßgeblich. Bis zu 410,00 EUR monatlich ist das Einkommen steuerfrei, bis zu 820,00 EUR wird ein ermäßigter Steuersatz angewendet.
Aber auch wenn der zu versteuernde Rentenanteil plus Nebeneinkünfte die Steuerfreibetragsgrenze übersteigen und Sie eigentlich steuerpflichtig wäre, ist darüber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn Sie können abzugsfähige Sonderausgaben ins Spiel bringen. Diese mindern die Gesamteinkünfte und es ist durchaus möglich, dass Sie dann doch wieder unter der Freibetragsgrenze landen. Zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Versicherungen oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder der Behinderten-Pauschbetrag. Vor allem bei älteren Rentnern führt auch der Altersentlastungsbetrag zu einer Minderung des zu versteuernden Einkommens.
Woher wissen Sie nun, in welcher Höhe Ihre Rente zu versteuern und damit in die Berechnung einzubeziehen ist? Im Jahr 2005 gab es eine grundlegende Änderung in der Besteuerung der Renten. Alle Renten ab 2005 und auch die Bestandsrenten – also Renten, die bereits vor 2005 gezahlt wurden – sind mit 50 Prozent zu versteuern. Danach steigt der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozent. Das heißt, eine Rente, die ab dem Jahr 2010 gezahlt wird, weist einen zu versteuernden Anteil von 60 Prozent auf. Bei einer ab 2020 bezogenen Rente liegt der steuerpflichtige Anteil bei 80 Prozent. Ab 2020 ist die Steigerung allerdings nur noch 1 Prozent pro Jahr, sodass eine voll zu versteuernde Rente erst ab Rentenbeginn 2040 vorliegen wird.