Das kaufmännische Runden wird in der Regel bei Verkaufszahlen und Rabatt angewandt. Es folgt einem einfachen schulischen Prinzip nach den arithmetischen Regeln. Es wird auf die zweite Dezimalstelle gerundet. Bei einem Ergebnis von 8,894 wird auf 8,89 abgerundet und bei 8,896 wird auf 8,90 aufgerundet.

Die DIN 1333 regelt ordnungsgemäß das Runden von Beträgen auf oder ab, um die Rechenergebnisse anzupassen. Diese Handhabung wird kaufmännisches Runden genannt. Somit können Dezimalbrüche und Gleitkommazahlen klarer dargestellt werden. Ergebnisse in Cent oder Gramm lassen sich hiermit besser darstellen.

Regeln für das kaufmännische Runden:

Abgerundet werden die Dezimalstellen 0, 1, 2, 3 oder 4. Aufgerundet die Zahlen 5, 6, 7, 8 oder 9.

Folgende Beispiele erläutern das kaufmännische Runden nach DIN 1333:

Der Kunde bezahlt 1,23 Euro und nicht 1,233 Euro. In der Praxis lässt sich dieser Betrag nicht darstellen. Kaufmännisch wird abgerundet.

Der Rechnungsbetrag würde lauten: 12,977 Euro. In diesem Fall wird kaufmännisch aufgerundet auf 12,98 Euro

Bei einer bereits gerundeten kaufmännischen Zahl wie 1,4750, wird die Zahl auf 1,47 gerundet. Die exakte ursprüngliche Zahl belief sich auf 1,474999.

Die gleiche Berechnung werden für Rabatte angewandt:

Der Rabatt beträgt von 7 % auf 15,38 Euro beträgt 1,0759. Ein Rundung findet erst mit der Endsumme statt. Die Rechnung lautet 15,38 abzüglich 1,0759 ergibt 14,3041. Nun wird gerundet auf 14,30 Euro. Dem Kunden könnte man den Rabatt in der Praxis nicht weitergeben. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es für den Händler mit einer Auf- oder Abrundung nicht.

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