Buchhaltung, Steuern und Finanzen
DATEV / Lexware Export
Export von Buchungssätzen im DATEV- und Lexware-Format. NEU: DATEV Unternehmen online
Internationale Steuersätze
Pflegemöglichkeit für länderspezifische Steuersätze. Abrechnung elektronischer Produkte an B2C-Kunden im EU-Ausland.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Datenaufbereitung für die Zusammenfassende Meldung von Reverse-Charge Umsätzen (B2B).
Mini-One-Stop-Shop (MOSS)
Reporting für die Meldung von Umsätzen mit digitalen Produkten im EU-Ausland nach dem Empfängerortprinzip.
Passive Rechnungs-abgrenzungsposten (PRAP)
Periodengerechte Abgrenzung von Umsätzen gem. § 252 (1) Nr. 5 HGB durch automatisierte Erzeugung von Buchungssätzen.
Automatische USt-ID Prüfung
Wir gleichen regelmäßig die Umsatzsteuer Identifikationsnummer Ihrer Kunden gegen die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab und informieren bei Abweichungen.
Buchhaltung, Steuern und Finanzen
Von der periodengerechten Rechnungsabgrenzung über internationale Steuersätze bis zum direkten DATEV-Export: Fakturia nimmt Ihnen die buchhalterische Komplexität des Abo-Geschäfts vollständig ab.
automatisch
Bildung & Auflösung von PRAP
§ 252 HGB
Konforme periodengerechte Abgrenzung
EU-weit
Länderspezifische Steuersätze & MOSS/OSS
Buchhaltung als integraler Bestandteil der Abo-Abrechnung
Bei abobasierten Geschäftsmodellen ist Buchhaltung kein nachgelagerter Prozess, sondern von der ersten Rechnung an eng mit der Abrechnungslogik verzahnt: periodengerechte Abgrenzung, unterschiedliche Steuersätze je nach Kundenland und die korrekte Behandlung von Vorauszahlungen sind buchhalterischer Alltag. Fakturia deckt diese Anforderungen direkt im System ab, statt sie auf Excel-Tabellen oder manuelle Sonderprozesse abzuwälzen.
Gerade beim Wachstum von Abo-Unternehmen zeigt sich schnell, wie fehleranfällig eine manuelle Buchhaltung wird: Je mehr Kunden, Verträge und Länder hinzukommen, desto mehr Sonderfälle müssen korrekt und rechtssicher abgebildet werden. Fakturia nimmt Ihnen und Ihrem Steuerberater diese Komplexität ab, ohne dass Sie dafür auf Insellösungen oder manuelle Excel-Auswertungen zurückgreifen müssen.
DATEV- und Lexware-Export
Exportieren Sie sämtliche Rechnungen und Korrekturrechnungen für einen gewünschten Zeitraum als CSV-Datei und übermitteln Sie diese bequem an Ihren Steuerberater. Seit Anfang 2024 geht das noch komfortabler: Über die direkte DATEV-Schnittstelle (Unternehmen online) mit dem Buchungsdatenservice 2.0 übertragen Sie Buchungssätze und die zugehörigen Belegdaten (Rechnungs-PDFs) in einem einzigen Schritt – ganz ohne separaten Versand. Alternativ steht ein CSV-Export im Lexware-Format zur Verfügung, den Sie über den integrierten Import-Wizard direkt in den Buchungsstapel übernehmen können.
Weitere Details zum DATEV-Export, inklusive Praxisbeispielen, finden Sie auf der Seite DATEV / Lexware Export.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
Werden Leistungen für kommende Monate im Voraus abgerechnet, dürfen die entsprechenden Erträge nicht vollständig im Monat der Rechnungsstellung ausgewiesen werden. Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB muss der Ertrag periodengerecht abgegrenzt werden – der Buchungssatz lautet vereinfacht „Bank bzw. Debitor an passive Rechnungsabgrenzung".
Praxisbeispiel
Ein Kunde zahlt im Oktober eine Jahresgebühr von 1.200 EUR. Fakturia erkennt den Abrechnungszeitraum automatisch und bucht 200 EUR im Oktober als Ertrag, während die restlichen 1.000 EUR als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und in den elf Folgemonaten mit jeweils 100 EUR periodengerecht aufgelöst werden.
Die Erstellung der entsprechenden Buchungssätze für die Abgrenzung ist mit zunehmender Kundenzahl und immer komplexeren Vertragskonstrukten manuell kaum noch zu bewältigen. Fakturia übernimmt die Bildung und Auflösung von PRAP vollständig automatisch als Option beim Buchhaltungsexport – unabhängig davon, ob die zugrunde liegende Rechnung monatlich, quartalsweise oder jährlich gestellt wird. Auch die darauf entfallende Umsatzsteuer wird dabei korrekt berücksichtigt, sodass die Abgrenzungsbuchung direkt DATEV-konform in den Export einfließt. Mehr zum Thema erfahren Sie auf der Seite Passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Internationale Steuersätze für elektronische Dienstleistungen
Seit dem 01.01.2015 gilt in der EU ein Umsatzsteuergesetz, das Unternehmen verpflichtet, grenzüberschreitende elektronische Produkte und Dienstleistungen an Privatkunden nach dem Mehrwertsteuersatz am Wohnsitz des Kunden zu versteuern. Betroffen sind unter anderem Telekommunikationsleistungen wie Webhosting, der Verkauf von eBooks, Download-Services, SaaS-Produkte und digitale Abos. Ohne eine passende Softwareunterstützung müsste für jeden EU-Zielmarkt ein eigener, manuell gepflegter Steuersatz nachgehalten werden – ein hoher Aufwand, der mit jedem neuen Land weiter wächst.
Steuergruppenverwaltung
Länderspezifische Steuersätze lassen sich zentral pflegen und automatisch bei der Rechnungserstellung anwenden.
Zeitlich geplante Änderungen
Künftige Steuersatzänderungen lassen sich bereits im Vorfeld mit Stichtag erfassen und greifen automatisch zum richtigen Zeitpunkt.
Automatische Anwendung
Bei elektronischen Dienstleistungen berücksichtigt Fakturia automatisch den Mehrwertsteuersatz im Land des Kunden.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze nach dem Reverse-Charge-Verfahren bereitet Fakturia die notwendigen Daten für die Zusammenfassende Meldung automatisch auf. Statt die relevanten Umsätze manuell aus Ihrer Rechnungshistorie zusammenzusuchen, exportieren Sie die benötigten Daten direkt aus dem System – inklusive korrekter Zuordnung nach Land und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden.
Mini-One-Stop-Shop (MOSS/OSS)
Damit Sie die im EU-Ausland vereinnahmte Umsatzsteuer nicht in jedem einzelnen Land separat abführen müssen, besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Mini-One-Stop-Shop-Verfahren. Mit dem integrierten MOSS-Export erledigen Sie die monatliche oder quartalsweise Meldung von Umsätzen mit digitalen Produkten nach dem Empfängerortprinzip in wenigen Minuten statt in mühsamer Handarbeit. Gerade für kleinere Teams ohne eigene internationale Steuerabteilung ist dieser automatisierte Export ein entscheidender Zeitgewinn.
Automatische USt-ID-Prüfung
Die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im B2B-Geschäft setzt eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden voraus. Fakturia gleicht die USt-IdNr. Ihrer Kunden regelmäßig über die qualifizierte Bestätigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) ab und informiert Sie automatisch bei Abweichungen – etwa wenn eine Nummer ungültig wird oder sich Firmendaten geändert haben. Diese laufende, automatisierte Prüfung ersetzt die früher übliche manuelle Stichprobenkontrolle und reduziert das Risiko fehlerhafter Reverse-Charge-Rechnungen erheblich.
💡 Warum das wichtig ist
Eine ungültige USt-IdNr. kann im Nachhinein zu einer steuerlichen Nachforderung führen, wenn eine Rechnung fälschlicherweise ohne Umsatzsteuer ausgestellt wurde. Die automatische, regelmäßige Prüfung schützt Sie vor diesem Risiko, ohne dass Sie jede einzelne Kundennummer manuell nachhalten müssen.
Debitorenverwaltung und Mahnwesen
Buchhaltung endet nicht bei der Rechnungsstellung – auch die Verwaltung offener Forderungen gehört untrennbar dazu. Mit konfigurierbaren Mahnstufen, automatischer Verarbeitung von Rücklastschriften und einer klaren Debitorenübersicht behalten Sie Ihre Außenstände jederzeit im Blick, ohne dafür eine separate Software einsetzen zu müssen. Details dazu finden Sie auf den Seiten Debitorenverwaltung und Mehrstufiges Mahnwesen.
Reports und Exporte
Neben den steuerlich vorgeschriebenen Meldungen bietet Fakturia umfangreiche Reporting-Funktionen: offene Posten, Umsatzübersichten und Debitorenlisten lassen sich jederzeit als CSV exportieren und in Excel oder anderen Tools weiterverarbeiten – für den schnellen Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage, ganz ohne auf den nächsten Monatsabschluss warten zu müssen. So behalten Sie auch zwischen den regulären Buchhaltungsterminen jederzeit ein aktuelles Bild Ihrer Umsatz- und Forderungssituation.
Made in Germany
Fakturia wird ausschließlich in Deutschland entwickelt und auf Servern in einem TÜV-zertifizierten Rechenzentrum in Nürnberg betrieben. Die Software ist vollständig DSGVO-konform. Entwicklerin ist die Luminea IT Services GmbH aus Sauerlach bei München, am Markt seit 2007 und im Privatbesitz ihrer Gesellschafter – ohne Abhängigkeit von ausländischen Investoren.
Jetzt kostenlos testen
Überzeugen Sie sich selbst von der buchhalterischen Automatisierung: Testen Sie Fakturia kostenlos mit einer vollständigen Sandbox-Umgebung – kein Risiko, keine Kreditkarte erforderlich.
Für einen schnellen Einstieg bieten wir optional ein Premium-Onboarding (einmalig 1.200 EUR) an: Wir richten Ihre Sandbox ein und übertragen alle Einstellungen in die Produktivumgebung.

