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Buchhaltung: Unterschiede GWG und Sammelposten

Seit dem 1.1.2010 haben Steuerpflichtige der Gewinneinkunftsarten die Wahl zwischen drei verschiedenen Abschreibungsverfahren für geringwertige Wirtschaftsgüter. Die lineare Regelabschreibung nach § 7 EStG , die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG bei Anschaffungskosten bis zu einem Wert von 410 Euro und für alle geringfügigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten die zwischen 150,01 EUR und 1.000 EUR liegen die Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG.

GWG – was ist das?

Geringwertige Wirtschaftsgüter, auch GWG genannt, sind bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150,01 EUR und 410 EUR netto liegen. Für nicht Umsatzsteuerpflichtige gilt der Bruttobetrag. Entscheiden Sie sich für die Sofortabschreibung , können alle in einem Jahr angeschafften Güter, die diesen Wert bei Anschaffung nicht unter- oder überschreiten im gleichen Jahr voll abgeschrieben werden. Anschaffungen, deren Wert unter 150 EUR liegen, können als Sofortabschreibung ohne Verzeichnis als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Beispiel: Sie kaufen einen Bürostuhl für 329 EUR brutto und buchen diesen als Ausgabe. Bei einer Sofortabschreibung wird der Bürostuhl noch im Jahr der Anschaffung zu 100% als Aufwendung geltend gemacht.

TIPP: Sofern der Steuerpflichtige im vorausgehenden Jahr einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG geltend gemacht hat, haben sich die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes um 40 Prozent reduziert. Es wäre möglich, dass damit die GWG-Grenze unterschritten wird und ein Sofortabzug möglich ist.

Wie buche ich Sammelposten?

Wie der Name bereits sagt, werden bei dieser Abschreibungsmethode die Kosten für bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen 150,01 EUR und 1.000 EUR gesammelt. Die einzelnen Posten werden zusammengefasst und gemeinsam über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung wird linear vorgenommen. Das heißt, dass jedes Jahr ein Fünftel der Anschaffungskosten als gewinnrelevante Ausgabe geltend gemacht wird. In der Regel liegt auch hier der Nettobetrag zugrunde. Lediglich nicht Umsatzsteuerpflichtige setzen hier den Bruttobetrag ein.

Beispiel: Außer dem Bürostuhl für 329 EUR brutto kaufen Sie noch ein Smartphone für 399 EUR brutto, sowie einen Aktenvernichter für 159 EUR brutto. Der Wert der jeweiligen Anschaffungen übersteigt 150,01 EUR, liegt aber unter der Grenze von 1.000 EUR. Sie können die Anschaffungen zusammenfassen und als Sammelposten abschreiben. Die Abschreibungsdauer beträgt 5 Jahre. Alternativ können Sie jedes der beweglichen Wirtschaftsgüter als Sofortabschreibung buchen. Die Abschreibung erfolgt zu 100% im gleichen Jahr.

TIPP: Bei der Abschreibungsmethode Sammelposten werden die so erfassbaren Güter über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die betriebliche Nutzungsdauer und damit die Vorgaben der Afa-Tabelle oder Veräußerungen haben hierauf keinen Einfluss. Zuschreibungen erhöhen den Wert des Pools.

Welche Abschreibungsmethode ist die Richtige für mich?

Entscheidend ist hier die Frage, ob Sie Ihren Gewinn für das laufende Jahr möglichst stark schmälern oder sich eine „Reserve“ für die kommenden Jahre erhalten möchten. Mit der Methode der Sammelabschreibung lassen sich gewinnreduzierende Kosten in die Folgejahre verschieben.

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