Release 2.81.0: Vorankündigung für SEPA-Lastschriften
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumDer Sommer ist da! Trotz brütender Hitze waren wir fleißig und haben in den letzten Wochen etliche neue Features umgesetzt:
Vorankündigung für SEPA-Lastschriften
Wer SEPA-Lastschriften in Fakturia abwickelt, muss den Kunden vor der Abbuchung über einige Details zum Vorgang informieren. Werden die Lastschriften über einen PSP wie z. B. Stripe durchgeführt, kümmert sich dieser meist um die Vorankündigung. Anders sieht es aus, wenn Sie Lastschriften über Ihre Hausbank einreichen. Damit Sie Ihre Kunden jetzt auf der Rechnung besser über die anstehende Lastschrift informieren können, haben wir einige Änderungen vorgenommen:
Die Vorlagefristen der Bank werden nun nicht mehr bei der Erzeugung der Lastschriften abgefragt – Sie können diese Daten direkt an der Bankverbindung einstellen:
Damit der Kunde den Vorankündigungstext auf der Rechnung zu sehen bekommt, müssen Bestandskunden den Rechnungstext der Bezahlart SEPA-Lastschrift anpassen:
Sie finden eine passende Vorlage für den Text in unserem Wiki.
Reporting: Export von Abo-Artikeln
Bei den Reports steht nun ein neuer Export zur Verfügung: Mit dem Export der Abo-Artikel können Sie sich einen Überblick verschaffen, welcher Tarif wie oft gebucht wurde und in welchem Status sich das Kundenabo befindet.
Reporting: Erweiterungen beim Vertragsexport
Der CSV-Export der Verträge wurde um zwei weitere Felder ergänzt:
- Gutscheincode (couponCode)
- Kündigungsdatum und Datum Vertragsende
Ebenfalls neu: Der bereits aus dem Dashboard bekannte Report über die Zugänge und Abgänge von Verträgen steht jetzt auch als CSV-Export zur Verfügung. Mit diesen Daten ist Ermittlung der Churn-Rate problemlos möglich.
Datumsvorbelegung bei neuem Rabatt
Wird ein Rabatt einem Vertrag zugewiesen gibt es oft verschiedene Optionen für den Start der Rabattierung. Derzeit ist immer der Vertragsbeginn voreingestellt. Ab sofort sind verschiedene Optionen zur Vorbelegung auswählbar:
Stripe: Webhooks jetzt schneller einsatzbereit
Das Einrichten der Webhooks in Stripe musste bisher manuell z. B. über die Stripe-CLI vorgenommen werden. Gerade für eher unerfahrene Anwender war dieser Schritt besonders aufwendig, zumal hier auch eine bestimmte API-Version eingestellt werden muss. Wir haben daher eine neue Komfort-Funktion zum bequemen Setup der Webhooks mit nur einem Klick bereitgestellt. Der Button ist in den Einstellungen zum Bezahlanbieter Stripe zu finden:
Neue Option beim kleinen Up-/Downgrade
Beim kleinen Up-/Downgrade gibt es bei der Auswahl des Upgrade-Datums eine Hilfestellung mit folgenden Datumswerten:
- Jetzt
- Vertragsstart
- Letzte Abrechnung
- Nächste Abrechnung
Laufen jedoch Abrechnungszyklus und Leistungszyklus auseinander, ist „Nächste Abrechnung“ eher unpassend. Dies ist z. B. der Fall wenn der Vertrag am 01.01. beginnt, der Vertrag aber erst am 05.01. aktiviert wurde. Somit werden Rechnungen immer am 05. des Monats verschickt, während die Leistungsperiode am 01. des Monats beginnt.
Im Falle eines Upgrade/Downgrade für das obige Beispiel möchte man z.B. den Wechsel um Ende der Leistungsperiode durchführen und nicht zum nächsten Rechnungslauf. Diese Option steht jetzt im Dialog zur Verfügung:
Erbschaftssteuer – Freibeträge (unter Berücksichtigung der Steuerklassen)
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumEine Erbschaft ist einerseits eine feine Sache, doch meist auch mit einem Wechselbad der Gefühle verbunden. In die Freude über das Erbe mischt sich auch die Trauer um einen geliebten Menschen. Denn in der Regel wird innerhalb der Familie vererbt, Kinder beerben ihre Eltern, Enkel die Großeltern, auch Geschwister, Nichten und Neffen können durchaus in den Genuss einer Erbschaft kommen. Es ist auch möglich, dass man jemanden beerbt, mit dem man gar nicht verwandt ist, der jedoch ein entsprechendes Testament aufgesetzt hat.
Es gibt je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen und innerhalb der Steuerklassen noch mal unterschiedliche Steuersätze. Außerdem kommen die Erben in den Genuss eines Steuerfreibetrages. Dieser ist umso höher, je näher das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser war.
Unter die Steuerklasse I fallen Ehepartner sowie Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Diese erhalten einen Freibetrag in Höhe von 500.000,00 EUR. Auch Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie Stief- und Adoptiveltern zählen zur Steuerklasse I, sie können einen Freibetrag in Höhe von 400.000,00 EUR geltend machen. Enkelkinder, deren Eltern noch leben, gehören ebenfalls zur Steuerklasse I, der Freibetrag beträgt in diesem Fall 200.000,00 EUR. Auch Urenkel, Eltern und Großeltern erhalten die Steuerklasse I, außerdem einen Freibetrag in Höhe von 100.000,00 EUR. Bei Eltern und Großeltern gilt dies allerdings nur im Falle einer Erbschaft, bei einer Schenkung fallen diese Personen unter die Steuerklasse II, der Freibetrag beträgt dann 20.000,00 EUR.
Der Steuerklasse II werden bei einer Erbschaft Geschwister, Kinder der Geschwister, also Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehepartner sowie Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft zugeordnet, auch hier beträgt der Freibetrag 20.000,00 EUR. Alle anderen Personen gehören zur Steuerklasse III und erhalten keinen Freibetrag.
Die Erbschaftssteuer wird fällig für den Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht. Die Steuersätze richten sich nach Steuerklassen und nach dem Wert des Erbes. In Steuerklasse I gelten 7 % Erbschaftssteuer bei einem Betrag von bis zu 75.000,00 EUR, in Steuerklasse II werden bei diesem Betrag 15 % und in Steuerklasse III sogar 30 % als Steuer fällig. Es gibt mehrere Abstufungen und unterschiedliche Steuersätze. Generell gilt: Je höher der Wert der Erbschaft, umso höher fällt der Steuersatz aus. Bei einem Erbe von mehr als 26.000.000,00 EUR in Steuerklasse I 30 %, in Steuerklasse II 43 % und in Steuerklasse III 50 % als Steuer zu zahlen.
Release 2.78.0: Kündigungsbutton für Verträge
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumMit der neuen Fakturia Version 2.78.0 vom 30.05.2022 wurden folgende Features und Funktionserweiterungen ausgeliefert:
Kündigungsbutton für Verträge
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge verpflichtet ab dem 01.07.2022 alle Betreiber von Abomodellen zur Einführung eines Kündigungsbuttons auf der Website. Es genügt dabei nicht, einfach ein Webformular bereitzustellen. Konkret verlangt das Gesetz dabei u. a. die eindeutige Identifikation des Kunden sowie die sofortige Mitteilung des Kündigungstermins des Vertrages. Diese Vorgaben erfordern eine Automatisierung mit Zugriff auf die Vertragsdaten des Kunden. Fakturia unterstützt ab sofort neben der bereits bekannten Möglichkeit der Kündigung über das SelfService-Portal auch die Einbindung des Kündigungsbuttons. Weitere Informationen finden Sie auf unserer neuen Landingpage zum Kündigungsbutton.
Bestellseiten: Vorbelegung Gutscheincode
Nahezu alle Felder der Bestellseite lassen sich per URL-Parameter mit bereits bekannten Werten (z. B. Name, Adresse, E-Mail Adresse) vorbelegen. Mit dem neuesten Release kann jetzt auch der Gutscheincode für die Bestellseite mit übergeben werden. Hierzu steht der neue Parameter prefillCouponCode zur Verfügung.
Nähere Infos finden Sie in unserem Wiki.