Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf (in besonderen Bezug auf Erbschaft)
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumBeim Verkauf einer Immobilie fällt unter Umständen die Spekulationssteuer an. Diese entfällt jedoch, wenn die verkaufte Immobilie mehr als 10 Jahre im Eigentum des Verkäufers war. Wobei sich die 10-Jahres-Frist auf den Tag genau auf den Termin des notariellen Kaufvertrages bezieht.
Zunächst ist allerdings festzuhalten, dass eine Spekulationssteuer ausschließlich auf den Mehrerlös anfällt. Wenn eine Immobilie für beispielsweise 240.000,00 Euro erworben wurde und innerhalb von 10 Jahren für 350.000,00 Euro verkauft wird, ist lediglich der Mehrerlös zu versteuern. In die Berechnung fließen jedoch außer dem Anschaffungspreis auch die damaligen Kaufnebenkosten von rund 36.000,00 Euro sowie die Kosten für den Verkauf mit ein, die hier mit 4.000,00 Euro angenommen werden. Steuerliche Abschreibungen wie Renovierungskosten werden ebenfalls berücksichtigt, dem Beispiel werden 10.000,00 Euro zugrunde gelegt. Damit ergibt sich ein zu versteuernder Gewinn von 60.000,00 Euro, der nach dem persönlichen Steuersatz berechnet wird. Beträgt dieser 20 %, beläuft sich die Steuerlast der Spekulationssteuer auf 12.000,00 Euro.
Spekulationssteuer fällt generell nicht an, wenn sich das Objekt mehr als 10 Jahre im Eigentum des Verkäufers befand. Ausnahmen bestehen für selbst genutzte Immobilien. Eine selbst genutzte Immobilie kann ohne Berücksichtigung der Spekulationsfrist verkauft werden. Allerdings bestehen Grenzen. Wer mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkauft, wird als gewerblicher Verkäufer eingestuft und muss zwar keine Spekulationssteuer, aber dafür Gewerbesteuer zahlen.
Für vermietete Immobilien gilt die 10-Jahres-Frist, es sei denn, sie werden in den beiden dem Verkauf vorangegangenen Jahren selbst bewohnt. Beispiel: Immobilienerwerb in 2018, vermietet bis 2021. Ab Ende 2021 wird die Immobilie selbst genutzt oder mietfrei den Kindern zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2022 wird die Immobilie selbst oder von den Kindern genutzt. Frühster Zeitpunkt des spekulationssteuerfreien Verkaufs ist dann Anfang 2023.
Bei einer Erbschaft ist festzuhalten, dass der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers gilt. Das bedeutet, dass der Erbe bezüglich der Spekulationssteuer so behandelt wird, als habe er selbst den damaligen Kaufvertrag abgeschlossen. Beispiel: Wenn der Erblasser vor acht Jahren eine Immobilie erworben hat, muss der Erbe nun nur noch zwei Jahre abwarten, bis er die Immobilie mit Gewinn verkaufen kann, ohne dass dabei Spekulationssteuer fällig wird. Im Übrigen hat die eventuell anfallende Spekulationssteuer keinerlei Auswirkung auf eine unter Umständen anfallende Erbschaftssteuer, diese berechnet sich ausschließlich nach dem Wert des Objekts und den Freibeträgen, die je nach Verwandtschaftsgrad der Erben gestaffelt sind.
Release 2.75.0: Neue Unzer Payment-Schnittstelle
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumAm 25.04.2022 ging das neue Fakturia Release 2.75.0 mit folgenden Features online:
Neue Unzer Payment-Schnittstelle
Unsere bestehende Heidelpay-Anbindung ist bereits etwas in die Jahre gekommen. Seit der Umbenennung von Heidelpay nach Unzer steht dort eine modernere Schnittstelle zur Verfügung, welche von Fakturia ab sofort genutzt wird. Wesentliche Neuerung ist, dass Fakturia nun auch in der Lage ist, sog. Chargebacks dh. Rücklastschriften oder Rückbelastungen von Kreditkartenzahlungen automatisiert zu verarbeiten. Wie die neue Unzer-Schnittstelle eingerichtet wird, beschreiben wir in unserem Howto.
Umsatz-Prognose Export mit Einzelleistungen
Der Prognose Export gibt einen Überblick über erwartete Umsätze in der Zukunft mit wiederkehrenden Zahlungen (MRR). Nicht enthalten sind dabei geplante Umsätze für Einzelleistungen, welche nicht an ein Abo-Modell gebunden sind. Mittels einer neuen Export-Option können diese Einzelleistungen mit in den Report integriert werden. Somit erhält man quasi eine realistische Umsatz-Prognose über alle Leistungsarten hinweg.
Das Ausgabe-CSV weist die Einzelleistungen in einer extra Spalte (sumOnetime) aus:
month | plannedActivities | sumNetMrr | sumGrossMrr | sumNetOnetime | sumGrossOnetime | currency |
01.05.2022 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.08.2022 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.11.2022 | 4 | 149,7 | 178,14 | 796 | 947,24 | EUR |
01.02.2023 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.05.2023 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.08.2023 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.11.2023 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
Zusätzliche Bestätigungs-Checkboxen bei den Bestellseiten
Damit ihr Kunde eine Bestellung über unsere SignUp-Pages absenden kann, muss er zunächst Ihre AGB bestätigen. Den Text inkl. Links zu Ihren Seiten konnten Sie bisher schon komplett frei gestalten. Da es rechtlich jedoch häufig auch erforderlich ist, die Einwilligung für bestimmte Sachverhalte über eine eigene Checkbox einzuholen, lassen sich auf den Bestellseiten nun 2 weitere zusätzliche Bestätigungs-Checkboxen einbinden.
Die Checkboxen werden dabei nur eingeblendet, wenn ein entsprechender Text gepflegt ist. Zur Verlinkung der Bedingungen nutzen Sie bitte HTML-Tags.
Bestellseiten: Eingabe der Lieferanschrift
Wird Fakturia für den Vertrieb von physischen Produkten eingesetzt, so soll die Lieferung der Ware u. U. an eine abweichende Versandadresse erfolgen. Ihr Kunde hat nun die Möglichkeit, auf der Bestellseite eine abweichende Lieferanschrift anzugeben:
API: Preisberechnung für Abo-Artikel
Unsere REST-Schnittstelle bietet nun auch die Möglichkeit, die Preise bestimmter Abo-Artikel eines Vertrages in Abhängigkeit von Datum und vertragsspezifischen Einstellungen (z. B. Rabatte, Sonderpreise) abzufragen. Dies hilft z. B. bei der Darstellung in eigenen Softwarelösungen oder bei der Durchführung von Berechnungen.
Mehr Transparenz bei Kundenkonten-Umsätzen
Bei den Umsätzen zu einem Kundenkonto wird jetzt auch der Benutzer mit ausgegeben, der im Falle einer manuellen Buchung der Ersteller dieser Transaktion war.
Release 2.74.0: Erweiterter Export Umsatzprognose
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumIn den letzten Wochen gab es wieder 3 Release-Versionen von Fakturia mit den folgenden Funktionserweiterungen:
Erweiterter Export Umsatzprognose
Der bisherige Prognose-Export für Umsätze enthält aggregierte Summen pro Monat. Ein Rückschluss auf konkrete Kundenverträge ist über diesen Weg jedoch nicht möglich. Wir haben daher die Prognose-Daten aus dem Dashboard auch als CSV-Export zur Verfügung gestellt. Die neue Report Variante gibt die geplanten wiederkehrenden Umsätze pro Kundenvertrag aus und lässt sich auch auf Verträge im Status Entwurf anwenden.
Der Report ist erreichbar über Schnittstellen -> Reporting -> Umsatzprognose (MRR):
Ein Beispiel für die CSV-Ausgabe:
Mehr Schriftarten für PDF-Dokumente
Die Auswahl an Schriftarten für PDF-Dokumente (Rechnung, Gutschrift usw.) wurde weiter ausgebaut. Insgesamt stehen nun 6 verschiedene Schriftarten zur Verfügung. Auswählbar unter Einstellungen -> Dokumente & Texte, Tabreiter „PDF-Vorlagen“.
Erweiterte Ansicht Kundenkonten
Bei der Übersicht der Kundenkonten im Kunden-Bearbeitungsmodus wird jetzt auch der eingefrorene Betrag angezeigt. Eingefroren bedeutet, diese Summe ist zur Abrechnung bereits eingeplant, wurde aber noch nicht in Rechnung gestellt.
Update der SEPA-XML Version für Sammelüberweisungen
Die von Fakturia erzeugten Sammelüberweisungen im XML-Format wurden bisher in der sog. PAIN-Version pain.001.001.02 erzeugt. Da dieses Version vor kurzem abgekündigt wurde, generieren wir SEPA-Sammelüberweisungen jetzt mit der Version pain.001.001.03. Der Import dieser Version wird von allen aktuellen Onlinebanking-Tools unterstützt.