Woran erkenne ich einen guten Steuerberater?

Sie haben sich dafür entschieden, einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, und stehen jetzt vor der Wahl für den einen oder anderen Kandidaten bzw. sind mit Ihrem aktuellen Berater unzufrieden. Sie sollten sich am besten eine Liste von Kriterien anfertigen, damit Ihre Wünsche auch voll berücksichtigt werden.

Die Kosten

Als Start-up Unternehmer haben Sie vielleicht noch nicht die Mittel, um einen Topberater zu nutzen. Das muss auch gar nicht sein; kontaktieren Sie mehrere Anbieter und lassen Sie sich die Preise für die Services vorlegen. Entscheiden Sie dann, welcher Anbieter Ihnen am besten gefällt und eben auch am günstigsten ist.

Nicht zu unterschätzen: Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit

Sie geben Ihr gutes Geld für einen Service aus. Da können Sie auch erwarten, dass Ihr Steuerberater für Sie da ist, wenn es Fragen oder Probleme gibt. Wenn Sie merken, dass Ihr aktueller Berater sich spät oder sogar überhaupt nicht zurück meldet, sie mit manchen Vorgängen nicht weiter kommen, ist das ein Indiz, dass dieser Anbieter nicht viel taugt. Ein Wechsel könnte angebracht sein.

Auch das kommt vor: „Beratungen“ etc. werden abgerechnet

Zu Beginn der Zusammenarbeit legen Sie in aller Regel fest, was genau Ihr Steuerberater für Sie tun soll und in welchem Turnus dies geschieht. Wenn Sie eine Rechnung erhalten, auf der auch Posten wie „Beratung“ erscheinen, sollten Sie sich weigern, die Rechnung zu begleichen, wenn keine reale Beratung statt gefunden hat, nur das eine oder andere Telefonat. Es gibt auch bei den Steuerberatern manches schwarze Schaf, das sich durch solche netten „Extras“ bereichert. Auch das bedeutet: Wechseln!

Steuerpflicht in Deutschland bei „Verwertung der Arbeit in Deutschland“

Wer als Selbständiger in Deutschland lebt und arbeitet, für den ist klar: Er muss in Deutschland Steuern zahlen. Ein unscheinbarer, kleiner Haken in der deutschen Steuergesetzgebung macht aber unter Umständen auch noch weitere, nicht in Deutschland ansässige Selbständige steuerpflichtig. Es geht hier rechtlich um den Begriff der „Verwertung der Arbeit„.

Gesetzliche Grundlagen

§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG sagt klar aus, dass Selbständige in Deutschland dann steuerpflichtig sind, wenn die selbständige Tätigkeit im Inland ausgeübt ODER verwertet wird. Das heißt, die Tätigkeit an sich muss nicht in Deutschland stattfinden, und es muss keine Betriebsstätte in Deutschland geben – und es kann dennoch eine Steuerpflicht in Deutschland entstehen.

Begriff der Verwertung von Arbeit

Unter Verwertung versteht man gesetzlich die „Früchte persönlicher qualifizierter Arbeitsleistung eines Berufsträgers“. Führt ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit die Früchte seiner Arbeit einem im Inland ansässigen Arbeitgeber zu, so wird der im Ausland ansässige Arbeitnehmer für diese Tätigkeit in Deutschland grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig.

Freiberufler und Freelancer

In manchen Fällen wird sich eine solche Situation auch für ausländischen Freiberufler oder Freelancer mit Sitz im Ausland ergeben, wenn sie für Kunden in Deutschland tätig werden. Gerade Home-Offices und Online-Zusammenarbeit machen diesen steuerlichen Aspekt häufiger zum Thema.

Auch bei der Arbeit für Freelance-Plattformen in Deutschland könnte sich eine Steuerpflicht ergeben: Wenn ein ausländischer Selbständiger über eine in Deutschland ansässige Plattform für einen deutschen Auftraggeber arbeitet (z.B. als Übersetzer oder Freelance-Programmierer) und das Ergebnis der Arbeit beim deutschen Auftraggeber verwertet wird, kann in vielen Fällen eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland entstehen.

Beschränkte Steuerpflicht deshalb, weil der Arbeitnehmer/Auftraggeber ja keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Steuerpflicht beschränkt sich dann auf die Einkünfte aus jenen Tätigkeiten, die tatsächlich im Inland verwertet werden – und erstreckt sich nicht auf die gesamten erwirtschafteten Einkünfte des Selbständigen oder die gesamten Einkünfte des Arbeitnehmers.

Buchhaltung kann sogar Spaß machen – mit der richtigen Software

Buchhaltung ist öde und Buchhalter sind Menschen ohne Phantasie oder Vision. Um dieses Thema ranken sich viele Vorstellungen, Klischees und Mythen. Aber dennoch: Um eine vernünftige Buchhaltung kommen Sie nicht herum, wenn Sie Ihren Betrieb zum Erfolg führen wollen. Also sollten Sie einmal ein wenig umdenken und sich dem Thema mit einem neuen, positiven Blick nähern. Schließlich geht es um Ihr Geld, also um das, weshalb Sie Ihren Betrieb unter Anderem führen

Wenn Sie sich auf dem Markt umsehen, werden Sie erkennen, dass es für jeden Bedarf und jede Art von Betrieb die richtige Software Lösung gibt. Sie müssen also keine Kladde mit Eselsohren zur Hand nehmen und wie früher der mit Ärmelschonern bewehrte Buchhalter die Tinte zücken und die Posten notieren. Nein, heute haben Sie schicke, von jedem Endgerät aus und an jedem Ort zu bedienende Systeme, in die Sie kurz die Einnahmen bzw. Ausgaben und sonstige Posten eingeben, Schon erscheinen auf dem Bildschirm interessante Verhältnisse, die sich sogar motivierend auf Sie und die Arbeit auswirken können!

Wenn Sie sich der Buchhaltung also nicht mehr als einem notwendigen Übel nähern, sondern sich ihr als einem ganz normalen Teil Ihres Alltags widmen, erhalten Sie auch ein Stück Freiheit. Sie müssen dann nämlich keinen externen Service, wie einen Steuerberater, mehr nutzen, sondern „wuppen“ Ihre Belange ganz eigenständig und ohne zusätzliche Kosten. Und das macht am Ende doch richtig Spaß, denn das wissen Sie auch: Das Geld, das Sie nicht ausgeben, müssen Sie auch nicht verdienen. Das ist die BWL-er Regel Nr. 1. Suchen Sie sich also das für passende bequeme System aus – und legen Sie los!

Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Ein externer Buchhalter ist für viele Menschen so etwas wie ein Freund und Vertrauter, aber auch jemand, der einem die unangenehmen Dinge aus dem Weg räumt. Dennoch sollte man bei aller Begeisterung für die Bequemlichkeit, einen Buchhalter in Anspruch zu nehmen, nicht vergessen, dass diese Dienste ihren Preis haben. Es sollte also jeder Gründer oder Entrepreneur sich fragen, ob er nicht selbst seine Bilanzen und Bewegungen auf dem Konto etc. organisieren kann.

Immer den Überblick behalten

Natürlich gibt auch bei fachlich wirklich kompetenten Menschen den Typus, der sich einfach ständig verzettelt, der Rechnungen oder sogar Mahnungen und sonstige Vorgänge einfach schleifen lässt, weil er schon mit Kundenkontakten, neuen Ideen und Meetings mehr als ausgelastet ist. Dennoch bevor man seine Buchhaltung komplett in andere Hände gibt, sollte man sich, und das nicht nur wegen der Kosten, kurz zurück lehnen und noch einmal nachdenken. Selbst ist der Mann bzw. die Frau: Dieses Motto gilt nämlich auch heute noch. Und um immer den Überblick über die Vorgänge in der Firma zu haben, sollte man sich auch selbst um alles kümmern, wenn es geht.

Personal, Akquise – ein Overload droht

Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn ein Betrieb komplexer aufgestellt ist, wenn es mehrere Angestellte gibt und vielleicht sogar mehrere Filialen. Wer so „groß“ geworden ist, kommt um die Inanspruchnahme eines externen Buchhalters nicht herum und sollte daran auch nicht sparen. Es gibt zwar mittlerweile x Anbieter, die sich im Internet andienen, aber eine persönliche Empfehlung ist hier scheint´s die bessere Entscheidungshilfe. Was nützt mir ein ungenau arbeitender Buchhalter oder einer, der sogar wichtige Fristen „verschläft“, weil er sich stark mit anderen Aufgaben eingedeckt hat? Mein externer Buchhalter oder Steuerberater und ich – das sollte schon ein Team sein, das gut kooperiert, bei dem es nicht zu Verzögerungen oder Ungenauigkeiten kommt. Wenn so etwas aber erst einmal etabliert ist, ist dieser Service für mittelgroße Betriebe ein absoluter Segen.