Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Das Finanzamt ist Ihr lebenslanger Begleiter. Noch nicht einmal als Rentner sind Sie vor ihm sicher, denn unter gewissen Voraussetzungen müssen Sie auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben. Allerdings nur dann, wenn Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Rentner, deren Einkünfte unter der Steuerfreibetragsgrenze liegen, sind nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Die Steuerpflicht für Rentner ist von der Höhe der Renten und den eventuellen Nebeneinkünften abhängig. Als Nebeneinkünfte gelten Kapitaleinnahmen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte auf Lohnsteuerkarte und Einkünfte aus Selbstständigkeit. Bei der Berechnung der Steuerpflicht sind die Freigrenzen sehr wichtig. Diese beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte und betragen im Jahr 2020 für Alleinstehende 9.408,00 EUR und für Verheiratete 18.816,00 EUR. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Renten nicht in ihrer vollen Höhe steuerpflichtig sind. Daher bleiben viele Rentner unterhalb der Steuerfreigrenze, vor allem, wenn sie keine weiteren Einkünfte beziehen. Wenn Sie als Rentner noch einen Nebenverdienst auf Lohnsteuerkarte haben, gelten wiederum spezielle regeln, denn hier ist die Höhe der Einkünfte maßgeblich. Bis zu 410,00 EUR monatlich ist das Einkommen steuerfrei, bis zu 820,00 EUR wird ein ermäßigter Steuersatz angewendet.

Aber auch wenn der zu versteuernde Rentenanteil plus Nebeneinkünfte die Steuerfreibetragsgrenze übersteigen und Sie eigentlich steuerpflichtig wäre, ist darüber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn Sie können abzugsfähige Sonderausgaben ins Spiel bringen. Diese mindern die Gesamteinkünfte und es ist durchaus möglich, dass Sie dann doch wieder unter der Freibetragsgrenze landen. Zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Versicherungen oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder der Behinderten-Pauschbetrag. Vor allem bei älteren Rentnern führt auch der Altersentlastungsbetrag zu einer Minderung des zu versteuernden Einkommens.

Woher wissen Sie nun, in welcher Höhe Ihre Rente zu versteuern und damit in die Berechnung einzubeziehen ist? Im Jahr 2005 gab es eine grundlegende Änderung in der Besteuerung der Renten. Alle Renten ab 2005 und auch die Bestandsrenten – also Renten, die bereits vor 2005 gezahlt wurden – sind mit 50 Prozent zu versteuern. Danach steigt der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozent. Das heißt, eine Rente, die ab dem Jahr 2010 gezahlt wird, weist einen zu versteuernden Anteil von 60 Prozent auf. Bei einer ab 2020 bezogenen Rente liegt der steuerpflichtige Anteil bei 80 Prozent. Ab 2020 ist die Steigerung allerdings nur noch 1 Prozent pro Jahr, sodass eine voll zu versteuernde Rente erst ab Rentenbeginn 2040 vorliegen wird.

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