Auswirkungen der GoBD Vorschriften auf die digitale Buchführung
/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert SchollumDie Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff„. Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind seit dem 1. Januar 2015 gültig.
Die GoBD sollen eine einheitliche Praxis bei der Führung von Daten in elektronischer Form sicherstellen. Ziel ist ein optimaler Datenzugriff der Finanzbehörden sowie ein ausreichender Datenschutz bei der innerbetrieblichen elektronischen Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Büchern und Unterlagen.
Datensicherheit und Datenunveränderbarkeit
Die wichtigsten Grundsätze der GoBD für die elektronische Datenerfassung und Aufzeichnung sind die Datensicherheit und Datenunveränderbarkeit. Datensicherheit bedeutet, dass die Daten gegen Verlust sowie gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen sind. Datenunveränderbarkeit meint, dass die Daten nicht ohne eine entsprechende Kennzeichnung verändert, überschreiben oder ersetzt werden dürfen.
Zeitnahe Buchungen
Alle Buchungen sind zeitgerecht vorzunehmen. Dies bedeutet, dass sämtliche Belege oder sonstigen geschäftlichen Erfassungsarten innerhalb von zehn Tagen zu buchen sind. Ausgenommen von dieser 10-Tages-Regel sind Bargeschäfte. Sämtliche Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich zu erfassen.
Eine weitere Möglichkeit zur zeitnahen Erfassung ist die periodenweise Buchung – beispielsweise zu Monatsende. Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, dass durch Vorkehrungen wie einer Nummerierung sowie einer allgemeinen Ordnung gewährleistet ist, dass beispielsweise später zu erfassenden Unterlagen nicht verloren gehen.
Aufbewahrungspflicht
Grundsätzlich sind sämtliche Unterlagen aufzubewahren, welche zum Verständnis einzelner Aufzeichnungen notwendig sind. Im Zweifelsfalle sollten deshalb alle Unterlagen aufbewahrt werden, die entsprechende Aufzeichnungszusammenhänge verdeutlichen können. Hiervon ausgenommen sind Entwürfe von nicht versendeten Geschäftsbriefen.
Mitwirkungspflichten
Bei der Einsicht von Unterlagen in elektronischer Form bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt besteht für die Unternehmen eine Mitwirkungspflicht. Diese beinhaltet das zur Verfügung stellen von gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen im Rahmen einer solchen Außenprüfung durch die Finanzbehörde.
Zulässige Datenformate
Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Dokumente auch auf Bildträgern oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden. Hierbei ist allerdings zu gewährleisten, dass diese Dateien sowohl inhaltlich wie bildlich mit anderen Unterlagen übereinstimmen und dass sie maschinell auswertbar sind.
Verbotene Umwandlungen
Bei sämtlichen Dokumenten im PDF-Format ist deren maschinelle Auswertbarkeit sicherzustellen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass bei einer möglichen Umwandlung des Dateiformats keine Informationen verloren gehen. Aus diesen Gründen sind folgende Umwandlungen unzulässig:
- PDF in Bildformate, wie JPG, TIFF, PNG
- elektronische Grundbuchaufzeichnungen in PDF
- Journaldaten in ein PDF
- E-Mails in PDF
Zulässig ist jedoch eine Umwandlung der Daten in ein hauseigenes Format – solange dabei keine wichtigen Daten verloren gehen sowie die maschinelle Auswertbarkeit der Daten gesichert bleibt und keine inhaltliche Veränderung erfolgt.
Neues Release 1.0.7
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumDie neueste Fakturia Version 1.0.7 wurde am vergangenen Freitag live gesetzt. Folgende neuen Funktionen stehen allen Kunden mit entsprechenden Tarifen ab sofort zur Verfügung:
Kostenlose Testphasen
Definieren Sie für Ihre Verträge Testzeiträume, in denen Ihrem Kunden keine Leistungen in Rechnung gestellt werden sollen. Sie können bereits im Vorfeld festlegen, wie es nach dem Ablauf der Testphase weiter gehen soll: Entweder wird der Vertrag kostenpflichtig fortgesetzt oder er wird sofort automatisch beendet.
Mehr Infos zu den kostenlosen Testphasen
Vorgefertigte Bestellseiten (Hosted SignUp)
Mit unserem neuen Bestellsystem welches direkt in das Kundencenter integriert ist, können Ihre Kunden ab sofort Ihre Produktkonfigurationen direkt online bestellen. Die Bestellung landet direkt im System und kann mit wenigen Klicks in einen aktiven Vertrag umgewandelt werden. Der Einbau in die bestehenden Webseiten ist denkbar einfach: Einsprungs-Link kopieren und z. B. in einem Action-Button „Jetzt bestellen“ hinterlegen oder als iFrame die komplette Bestellseite einbetten.
Neues Release 1.0.6
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumAm 21.04.2017 wurde die neue Fakturia Version 1.0.6 live gesetzt. Neben verschiedenen Optimierungen und Bugfixes wurde das Kundencenter um die Anzeige der Kundenkonten erweitert. Ihre Endkunden können sich somit einen Überblick über die Kontostände der Prepaid- und Postpaid Konten verschaffen und die Konten bei Bedarf gleich direkt (z. B. per Sofortüberweisung) ausgleichen.