Release 2.65.0: Korrekturbeleg für Gutschriften
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumKurz hintereinander wurden in den letzten Tagen die neuen Fakturia Versionen 2.64.0 und 2.65.0 mit folgenden Funktionserweiterungen auf Sandbox und Produktionsumgebung live gesetzt:
Korrekturbeleg für Gutschriften (Gutschrifts-Storno)
Wird eine Rechnung in Fakturia (teilweise) storniert, erstellt das System eine Rechnungskorrektur inkl. FiBu-Transaktionen. Eine identische Funktion ist nun auch für die (Abrechnungs-) Gutschriften vorhanden. In der Gutschriftsübersicht kann eine Gutschrift storniert werden:
Sobald die Stornierung durchgeführt wurde, erhält der Kunde (falls gewünscht) eine E-Mail mit der Gutschriftskorrektur. Alle erstellten Gutschriftskorrekturen sind unter dem neuen Menüpunkt Fakturierung > Gutschriftskorrekturen zu finden:
Beim Export der FiBu-Transaktionen nach DATEV oder Lexware wird für jede Gutschriftskorrektur automatisch eine entsprechende Buchung erstellt.
Zuweisung projektunabhängiger Artikel zum Vertragsabo
Die Zuweisung von Abo-Artikeln zu einem Vertrag war bisher auf Artikel beschränkt, welche dem Projekt des Vertrages zugeordnet waren. Artikel einer Warengruppe ohne Projekt konnten nicht zugewiesen werden. Mit dem neuen Release sind nun auch Artikel ohne Warengruppe auswählbar.
API Erweiterungen
Die REST-API wurde in Sachen Filtermöglichkeiten ausgebaut:
- Kundenkonten können nun pro Kunde abgefragt werden
- Verträge lassen sich nach dem Projekt filtern
Abbruchmöglichkeit für PSP Transaktionen
Nutzen Sie einen Bezahlanbieter im Zusammenhang mit den Bestellseiten, kann Ihr Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs z. B. direkt per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen. Bricht der Kunde den Bezahlvorgang ab, verbleibt eine offene Einzahlung in Fakturia. Um diese Einzahlung zurückzusetzen, steht nun ein „Abbrechen“-Button zur Verfügung. Der Status der Einzahlung wechselt dann von „Neu“ nach „Abgebrochen“.
Individueller AGB-Bestätigungstext für Bestellseiten
Auf einer Bestellseite (Signup-Page) muss der Kunde im letzten Schritt die AGB per Checkbox bestätigen. Hierfür war bisher nur die AGB-Url pflegbar, der Text neben der Checkbox selbst konnte nicht angepasst werden. Ab sofort können Sie diesen Text selbst gestalten und somit noch weitere Einwilligungen Ihres Kunden einholen. Im neuen Textfeld auf der Bestellseite ist HTML zum Einfügen von Links erlaubt.
Release 2.63.0: Nachvollziehbarkeit gelöschter Leistungen
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumMit der neuen Fakturia Version 2.63.0 vom 11.10.2021 wurden neben Bugfixes auch folgende neuen Features live gesetzt:
Nachvollziehbarkeit gelöschter Leistungen
Noch nicht abgerechnete Leistungen lassen sich über die Leisungsübersicht löschen, um eine Abrechnung zu verhindern. Dieser Löschvorgang wurde bisher nicht protokolliert, wodurch der Vorgang teilweise schwierig nachvollziehbar war. Seit dem neuen Release wird beim Löschen einer Leistung nun in der Historie ein Protokolleintrag erstellt.
Rechnungsdetails in der Rechnungsübersicht
Um in der Rechnungsübersicht noch mehr Informationen zu einer Rechnung zu erhalten, haben wir in dieser Maske auch eine Detailansicht zum Aufklappen eingeführt. Hier werden u. a. der volle Kundenname, seine Adresse sowie die Bezahlart der Rechnung aufgeführt.
Neues Webhook-Ereignis: Leistung erstellt
Unsere Webhooks bilden einen automatischen Trigger, der bei bestimmten Aktionen Fremdsysteme per REST-Schnittstelle informiert. Die Liste der möglichen Events wurde mit diesem Release um das Ereignis „Leistung erzeugt“ erweitert. Der Trigger schlägt an, sobald z. B. eine Leistung manuell in das System eingebucht wird, oder sobald für ein Abo automatische Abo-Leistungen erstellt wurden.
Ergebnisrechnung: zeigt den Erfolg des Unternehmenszwecks
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumEine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, das „Betriebsergebnis„, zeigt deutlich, inwieweit mit dem eigentlichen Unternehmenszweck tatsächlich Geld verdient wird. Die Ergebnisrechnung ist daher nicht nur eine Verpflichtung nach dem Handelsgesetzbuch. Sie ist vielmehr ebenso wesentlicher Indikator für die geschäftliche Entwicklung und sollte daher nicht nur zum Ende des Geschäftsjahres analysiert werden.
Die Ergebnisrechnung in der Finanzbuchhaltung
Für die Ergebnisrechnung werden die betrieblichen Aufwendungen mit den betrieblichen Erträgen verglichen. Das Ergebnis hieraus ist entweder der Betriebsgewinn oder der Betriebsverlust. Betriebsfremde Ausgaben werden bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Das sind etwa Steuern und Zinsen. Schließlich spiegeln diese Ausgaben nicht die betriebliche Entwicklung wider. Das Betriebsergebnis ist auch unter der Bezeichnung EBIT bekannt. Dies steht für „Earnings before interest and taxes“.
Die Ermittlung des Betriebsergebnisses kann nach dem Umsatzkostenverfahren oder nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgen.
Das Handelsgesetzbuch erlaubt es bilanzierungspflichtigen Unternehmern in Deutschland, eine der beiden Berechnungsmethoden auszuwählen. Das gewählte Verfahren muss jedoch beibehalten werden. In den meisten Fällen wird in Deutschland das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren
Umsatzkostenverfahren:
Hierbei werden die Aufwendungen dort festgestellt, wo sie effektiv entstehen. Weiteres Kennzeichen: Nur die innerhalb des Abrechnungszeitraums entstandenen Aufwendungen und Erträge werden in der Ergebnisrechnung berücksichtigt. Wesentliche Unterscheidung zwischen Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren ist außerdem die Darstellung von Bestandsveränderungen der Erzeugnisse; dem kontinuierlich veränderten Lagerbestand. Für die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ist somit eine permanente Lagerbuchhaltung erforderlich.
Die Berechnungsmethodik ist am ehesten mit der Kostenstellenrechnung vergleichbar. Beispiel Fahrradgeschäft: Ein großes Fahrradgeschäft betreibt neben dem Verkauf von Fahrrädern und Zubehör eine Werkstatt mit mehreren Mitarbeitern. Wenn die Mitarbeiter aus der Werkstatt teilweise den Verkauf unterstützen, werden diese Arbeitszeiten und damit die Aufwendungen beim Umsatzkostenverfahren exakt nachgehalten. Für die Ergebnisrechnung werden sie dann kostenmäßig dem Vertrieb zugeordnet. So lässt sich der Erfolg von Werkstatt und Vertrieb differenziert bestimmen.
Gesamtkostenverfahren:
Bei dieser Methode besteht die Ergebnisrechnung aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen zu den Erträgen nach den verschiedenen Aufwandsarten. Grundlage ist ebenfalls der Umsatz. Aufwendungen und Erträge werden jedoch ausschließlich nach der jeweiligen Aufwandsart sowie Ertragsart gebucht. Weil bei dieser Methode der veränderte Bestand des Lagers noch nicht berücksichtigt ist, wird der Lagerbestand am Ende des Berechnungszeitraums per Inventur mit dem Anfangsbestand verglichen. Die Differenz fließt dann als Bestandsveränderung in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein. Aus Sicht der Buchhaltung ist daher beim Gesamtkostenverfahren nicht zwingend eine kontinuierliche Lagerbuchhaltung notwendig.