E-Rechnung im B2B Bereich ab 2025 Pflicht?

Dass der Trend hin zum Digitalen und zu papierloser Interaktion zwischen Firmen, Firmen und Behörden, sowie zwischen jedermann und Behörden geht, ist ja nichts Neues. Damit dies nicht im Chaos versinkt und jeder eigene Standards setzt, versucht die Politik, einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen – und zwar gleich europaweit. Nebenbei kann das dazu genutzt werden, für mehr Transparenz zu sorgen. Also dafür, dass die Schattenwirtschaft schrumpft und weniger Geld am Fiskus vorbei verdient werden kann, wenn eben keine E-Rechnungen in verlangter Form vorhanden sind. Im April 2020 wurden bereits die Weichen gestellt, wonach Behörden von öffentlichen Auftraggebern E-Rechnungen erhalten sollen. Das ging im Anschluss aber den langwierigen Weg über eine Umsetzung auf Landesebene, was bedeutet, dass 16 Bundesländer ihre eigene Version dieses Gesetzes zum E-Invoicing erstellen und einführen mussten, während es auf Bundesebene schnell ging. Von den Ländern sind manche heute noch nicht fertig damit. Weiter gibt es Schwierigkeiten mit den Lieferanten selbst, denn die Richtlinie setzte fest, dass Unternehmen erst die Genehmigung ihrer Lieferanten einholen müssten, ehe die E-Rechnung eingeführt werden könnte. Daran scheint es zu hapern. Darum stellte die Bundesregierung Ende 2022 bei der EU den Antrag, Artikel 218 und 232 der Richtlinie für die Bundesrepublik auszusetzen. Die EU-Kommission hat dem stattgegeben und die Einführung der E-Rechnung in Deutschland aufgeschoben auf den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027.

Eine Mehrwertsteuer-Identifikation, die über alle EU-Staaten hinweg funktioniert

Das Bundesministerium für Finanzen reagierte mit einem Entwurf, wie diese Rechnungsform für den B2B-Bereich, also von einem Unternehmen zum anderen, nicht gegenüber Endverbrauchern, geregelt etabliert werden könnte. Die EU-Kommission möchte auch die Mehrwertsteuer grenzüberschreitend elektronisch geregelt wissen. Der Begriff dafür ist ViDA, die „VAT in the Digital Age“, oder „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“. ViDA soll sicherstellen, dass im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr eine fällige Mehrwertsteuer abgeführt wird, wozu die Entwicklung hin zu einer europaweiten Mehrwertsteuer-Identifikation geht. Dann wird es schwierig, auf zwischenstaatliche Barrieren zu setzen und sich dahinter zu verstecken. Natürlich gibt es dafür auch schönere Worte: „Mehrwertsteuersystem modernisieren“ und „Unternehmen die Erfüllung ihrer Pflichten erleichtern“. Bis Jahresende (und zum 1. Januar 2024) erwartet die EU, dass die Mitgliedsstaaten wenigstens das Mehrwertsteuergesetz mit den elektronische Rechnungen als Grundlage in ihre Systeme integriert haben. Darauf folgen dann die weiteren Schritte zum Erstellen von digitalen Rechnungen nach EN 16931 unter den EU-Partnern, für Deutschland wie gesagt zwischen 2025 und 2027. In Polen, Rumänien und Italien scheint man in dieser Hinsicht bereits weiter zu sein. Wie sich dann die Umsetzung in den 16 Bundesländern schaffen lässt, steht wiederum auf einem anderen Blatt.

Wie sieht die Zukunft des E-Invoicing aus?

Wie und in welcher Form wird nun eine E-Rechnung so erstellt, dass die Empfängerseite (und der Fiskus) damit etwas anfangen kann? Das Finanzministerium denkt an das 5-Corner-Modell über das Peppol Netzwerk, wozu ein Unternehmen einen Peppol Access Point benötigt, um Rechnungen darüber einzuschicken. Das andere Modell würde so funktionieren wie in Frankreich, hier gäbe es mehrere Portale privater lizenzierter Anbieter, die zuerst die Validierung einer Rechnung übernehmen und dann an ein zentrales Portal der Steuerbehörde weiterleiten. Dann geht die validierte Rechnung vom Lizenznehmer an das Zielunternehmen der Rechnungsstellung weiter. Das steht alles im Einklang mit den Forderungen der Norm EN 16931. Ein Format wie bislang einfache PDF Dateien wird nicht mehr genügen. Die Verordnung der Bundesrepublik nennt XRechnung als bevorzugten neuen Standard für elektronisch aufgesetzte und übermittelte Rechnungen von Unternehmen an Unternehmen. XRechnung ist ein XML-basiertes Format aus der Entwicklung der KoSIT hervorgeht. Jedoch erfüllt ZUGFeRD ebenfalls die europäische Norm, weshalb ein Zwang allein zu XRechnung nicht nötig ist. Bei ZUGFeRD wird ein PDF mit einer integrierten XML-Datei kombiniert. Eine Vor- oder Zwischenstufe mit gescannten Rechnungen von Papier darf es nicht geben, man strebt einen „medienbruchfreien Rechnungsprozess“ für elektronische Rechnungen für die volle Rückverfolgung und sichere Datenkontrolle an.

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