Digitale E-Rechnung für B2B-Kunden erstellen

Gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung, E-RechV sind Unternehmen bei der Rechnungsstellung an öffentliche Einrichtungen des Bundes seit November 2020 dazu verpflichtet, die Rechnung in elektronischer Form (E-Rechnung) auszustellen.

Diese Pflicht soll nach aktuellen Planungen ab Januar 2028 grundsätzlich auf alle Rechnungen an gewerbliche Kunden (B2B-Kunden) ausgeweitet werden. Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen jede Rechnung an einen B2B-Kunden in elektronischer Form ausstellen müssen. Bereits ab 2025 besteht die Pflicht, elektronische B2B-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Dabei genügt es nicht, die Rechnung einfach im PDF-Format zuzustellen. Eine E-Rechnung muss bestimmte Standards erfüllen. Weitläufig werden hierbei die Formate XRechnung und ZUGFeRD akzeptiert.

Grundlage für diese neue Regelung sind Überlegungen der EU, den Umsatzsteuerbetrug weiter einzudämmen. In diesem Zusammenhang ist auch die Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) entstanden.

Mit Fakturia in Sachen E-Rechnung auf der sicheren Seite

Unsere Subscription-Management-Software unterstützt bereits seit 2019 die digitale E-Rechnung. Mit uns automatisieren und digitalisieren Sie dabei ganz nebenbei auch Ihren Abrechnungsprozess: Denn jede von Fakturia erstellte Rechnung bzw. E-Rechnung wird ganz automatisch und ohne jede manuelle Freigabe direkt an den Kunden per E-Mail zugestellt.

Erfahren Sie mehr über die vielen Leistungsmerkmale von Fakturia, von denen Sie und Ihr Business profitieren werden!

01.01.2025
Empfangspflicht für alle Unternehmen startet
800.000 €
Umsatzgrenze für verlängerte Übergangsfrist
01.01.2028
E-Rechnung für alle B2B-Umsätze verpflichtend
seit 2019
Fakturia unterstützt E-Rechnung bereits

Fahrplan

Die E-Rechnungspflicht im Überblick: Welche Frist gilt für Sie?

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung kommt stufenweise. Entscheidend ist Ihr Umsatz im jeweiligen Vorjahr – hier die vollständige Übersicht aller Fristen.

2025

Empfangspflicht für alle Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung zu empfangen und zu verarbeiten. Eine technische Umstellung der eigenen Rechnungsstellung ist in dieser Phase noch nicht zwingend erforderlich – ein E-Mail-Postfach zum Empfang genügt zunächst.

2026

Übergangsfrist für alle Unternehmen

Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen B2B-Rechnungen weiterhin als Papier oder einfaches PDF versendet werden – vorausgesetzt, der Rechnungsempfänger stimmt zu. Wer schon jetzt umstellt, vermeidet späteren Zeitdruck und profitiert direkt von automatisierten Prozessen.

2027

Versandpflicht für größere Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € ihre B2B-Rechnungen verpflichtend als E-Rechnung versenden. Unternehmen unterhalb dieser Grenze erhalten eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2027.

2028

Volle E-Rechnungspflicht für alle

Ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht ausnahmslos für alle inländischen B2B-Umsätze – unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. Papier- und einfache PDF-Rechnungen sind dann im B2B-Bereich grundsätzlich nicht mehr zulässig.


Definition

Eine PDF ist keine E-Rechnung – der wichtigste Irrtum

Der häufigste Fehler: viele Unternehmen glauben, eine als PDF versendete Rechnung erfülle bereits die Anforderungen. Das ist nicht korrekt.

✕ Sonstige Rechnung

PDF, Papier, Scan

Ein PDF ist lediglich eine digitale Bilddatei einer Rechnung. Es enthält keine strukturierten, maschinenlesbaren Daten und gilt umsatzsteuerlich nur als „sonstige Rechnung“.

✕  Nicht maschinell auswertbar
✕  Erfüllt EN 16931 nicht
✕  Nur mit Zustimmung des Empfängers versendbar
✕  Ab 2028 im B2B-Bereich nicht mehr zulässig

✓ Echte E-Rechnung

ZUGFeRD & XRechnung

Eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne ist ein strukturiertes elektronisches Format, das der Europäischen Norm EN 16931 entspricht und automatisiert verarbeitet werden kann.

✓  Vollständig maschinenlesbar (XML)
✓  EN 16931-konform
✓  Automatisierte Buchung beim Empfänger möglich
✓  Zukunftssicher über 2028 hinaus


Formate

ZUGFeRD oder XRechnung – welches Format passt zu wem?

Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der EN 16931 – der Unterschied liegt in Aufbau und Einsatzzweck.

🧾

ZUGFeRD 2.x

Hybrid-Format: ein normales PDF mit eingebettetem XML-Datensatz. Für Menschen lesbar und gleichzeitig maschinell auswertbar – ideal, wenn Rechnungsempfänger noch keine vollautomatisierten Systeme nutzen.

Empfohlen für B2B

📋

XRechnung

Rein maschinenlesbares XML-Format ohne visuelle Darstellung. Verpflichtend für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes (§ 3 E-RechV) – seit November 2020 bereits Pflicht im B2G-Bereich.

Pflicht für B2G


Selbsttest

Sind Sie von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Eine kurze Einordnung – ersetzt keine steuerliche Beratung, hilft aber bei der Orientierung.

Sie stellen Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland?
Dann sind Sie grundsätzlich von der E-Rechnungspflicht betroffen – unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße.

Sie betreiben ein SaaS- oder Abo-Geschäftsmodell mit Geschäftskunden?
Wiederkehrende Rechnungen müssen ebenso im E-Rechnungsformat erstellt werden wie Einzelrechnungen – Fakturia automatisiert das vollständig.

Sie liefern an Bundesbehörden oder öffentliche Auftraggeber?
Hier gilt die Pflicht zur XRechnung bereits seit November 2020 – nicht erst ab 2025 oder 2028.

Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung teilweise befreit, müssen E-Rechnungen aber grundsätzlich weiterhin empfangen können.


Die Lösung

Mit Fakturia automatisch auf der sicheren Seite

Fakturia erstellt E-Rechnungen nicht erst seit der gesetzlichen Pflicht – sondern bereits seit 2019 als Standard für alle Kunden.

Automatisch im richtigen Format

Jede Rechnung wird wahlweise als ZUGFeRD oder XRechnung erstellt – ohne manuelle Formatwahl.

📧

Direkter Versand per E-Mail

Ohne manuelle Freigabe wird jede E-Rechnung automatisch an den Kunden zugestellt.

🔗

Per REST-API ansteuerbar

E-Rechnungen lassen sich vollständig automatisiert über die Fakturia-API erzeugen und versenden.

💰

Bereits ohne Grundgebühr

E-Rechnung ist auch im FLEX-Tarif ohne monatliche Grundgebühr enthalten – kein gesondertes Zusatzmodul nötig.


Häufige Fragen

Fragen zur B2B-E-Rechnung

Die meistgestellten Fragen rund um die E-Rechnungspflicht – klar beantwortet.

Das hängt von Ihrem Vorjahresumsatz ab. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen versenden. Unternehmen darunter erhalten eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht ausnahmslos für alle Unternehmen im B2B-Bereich. Die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen besteht hingegen bereits seit dem 1. Januar 2025 – ohne Übergangsfrist.

Nur übergangsweise und nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers. Bis 31. Dezember 2026 dürfen alle Unternehmen noch PDF- oder Papierrechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 € dürfen das sogar bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 ist eine einfache PDF-Rechnung im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich nicht mehr zulässig – sie gilt umsatzsteuerlich nur als „sonstige Rechnung“, nicht als E-Rechnung.

ZUGFeRD ist ein Hybrid-Format: ein normales, lesbares PDF mit eingebettetem XML-Datensatz. XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuelle Darstellung. Beide erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 und sind im B2B-Bereich zulässig. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes ist die XRechnung bereits seit November 2020 verpflichtend vorgeschrieben.

Fakturia erstellt sowohl ZUGFeRD als auch XRechnung – je nach Konfiguration und Empfängertyp. Jede Rechnung wird automatisch, ohne manuelle Freigabe, direkt per E-Mail an den Kunden zugestellt. Die Funktion ist bereits im FLEX-Tarif ohne monatliche Grundgebühr enthalten und lässt sich zusätzlich über die REST-API ansteuern.

Der Gesetzgeber hat bislang keine spezifischen Sanktionen für eine verspätete Umstellung festgelegt. Dennoch besteht das Risiko, dass eine nicht normenkonforme Rechnung umsatzsteuerlich nicht als ordnungsgemäß anerkannt wird, was Probleme beim Vorsteuerabzug verursachen kann. Eine frühzeitige Umstellung vermeidet diese Unsicherheit und schafft zugleich Automatisierungsvorteile im eigenen Rechnungswesen.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind bei der Ausstellung von Rechnungen in bestimmten Fällen ausgenommen. Die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen gilt jedoch grundsätzlich auch für Kleinunternehmer – ein E-Mail-Postfach zur Entgegennahme muss vorhanden sein.

Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft zunächst steuerbare und steuerpflichtige B2B-Umsätze im Inland zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen. Grundlage für die europaweite Ausweitung ist die ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) der EU, die perspektivisch ein EU-weit einheitliches System für grenzüberschreitende Rechnungen vorsieht.

Auch wiederkehrende Rechnungen aus Abo- oder Subscription-Modellen unterliegen der E-Rechnungspflicht. Bei Dauerschuldverhältnissen genügt es laut Finanzverwaltung in der Regel, einmalig eine E-Rechnung über den Vertragsabschluss zu erstellen – sofern sich die Vertragsdaten nicht ändern. Fakturia automatisiert diesen Prozess vollständig und erstellt jede fällige Rechnung im korrekten Format.

Stellen Sie jetzt auf E-Rechnung um

Testen Sie Fakturia kostenlos in der Sandbox – ZUGFeRD und XRechnung sind bereits im FLEX-Tarif ohne Grundgebühr inklusive.

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