• Kundenlogin
    • Produktion
    • Sandbox
  • FAQ
  • Support
  • Kontakt
  • Dokumentation
Info- Hotline: +49 (0) 81 04 / 33 50 1800
Fakturia
  • Funktionen
    • Kernfunktionen
      • Abo- und Vertragsverwaltung
      • Recurring Billing
      • Recurring-Payment
      • Customer Selfservice
      • Produkte und Kunden
      • Sammelrechnungen
    • Buchhaltung, Steuern und Finanzen
      • Debitorenverwaltung
      • Mehrstufiges Mahnwesen
      • Datev / Lexware Export
      • Rechnungsabgrenzung
    • Payment und Bezahlanbieter
      • Bezahlmethoden
      • Bezahlfunktionen Kundencenter
      • Chargeback-Processing
    • Schnittstellen
      • REST-API
      • Integrationen
  • Preise
  • Referenzen
  • Über Fakturia
    • So funktioniert es
    • Branchen
    • Use-Cases
    • FAQ
    • Tutorials
    • API-Schnittstelle
  • Kostenlos testen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Neues aus der Welt von Fakturia.

Bewirtungskosten – So können sie steuerlich abgesetzt werden

11. März 2016/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert Schollum

Bewirtungskosten, die im Rahmen eines Geschäftsessens oder eines Betriebsfestes entstanden sind, können in vielen Fällen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Damit Sie diese Ausgaben als Selbstständiger aber wirklich von der Einkommensteuer absetzen können, müssen Sie einige Punkte beachten.

Bewirtung von Arbeitnehmern können vollständig abgesetzt werden

Wenn Sie als Unternehmer ein Essen für ihre Angestellten organisieren, dann kann dieses in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ausschließlich Arbeitnehmer bewirtet wurden. Zusätzlich müssen Sie bedenken, dass Aufwendungen für betrieblich veranlasste Bewirtungen als Sachbezug eingestuft werden und daher als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Wenn Sie jedoch pro Person höchstens 110 Euro brutto ausgeben, muss keine Lohnsteuer abgeführt werden.

Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass

Die Bewirtungskosten, die bei einem Geschäftsessen aus einem geschäftlichen Anlass entstanden sind, können zu 70 Prozent von der Einkommenssteuer befreit werden. Dafür muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Veranstaltung oder das Essen tatsächlich aus einem betrieblichen Grund statt gefunden hat. Zu diesem Zweck müssen an dem Treffen zumindest auch Geschäftspartner anwesend gewesen sein.

Quittung unbedingt aufbewahren

Um die Bewirtungskosten im Rahmen der Steuererklärung nachweisen zu können, muss die Quittung bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen. So müssen auf ihr das Datum, der Ort, sowie der Anlass der Bewirtung angegeben werden. Zudem sollten die Teilnehmer der Veranstaltung und die Höhe der Aufwendungen auf dem Bewirtungsnachweis vermerkt werden. Damit die Kosten der Bewirtung von der Einkommensteuer befreit werden kann, müssen Sie die Nachweise einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben aufbewahren.

https://www.fakturia.de/wp-content/uploads/2016/03/money-256310_1280.jpg 853 1280 Norbert Schollum /wp-content/uploads/2014/09/logo_fakturia_rgb.png Norbert Schollum2016-03-11 18:05:362016-03-11 18:09:29Bewirtungskosten – So können sie steuerlich abgesetzt werden

Jahresabschluss im Bundesanzeiger richtig veröffentlichen

9. März 2016/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert Schollum

Ein Unternehmen ist auf jeden Fall nach dem Handelsgesetzbuch laut Paragraph 325 ff. verpflichtet seinen Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, wenn eine Eintragung im Handelsregister erfolgt. Losgelöst von der Unternehmens- und Rechtsform sind Finanzdienstleister, Kreditinstitute, Versicherungsdienstleister und diverse Kaptialfondsgesellschaften.

Grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften wie Aktienunternehmen, KG auf Aktien, GmbH oder UG, die kleinen GmbHs, mit geringeren Auflagen und Stammkapital verpflichtet Ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen. Eine vergleichbare Rechtsform der GmbH UG sind inländische sowie auch ausländische Limited Unternehmen, die eine vergleichbare Basis wie die UG besitzen, sie zählen auch zu den Kapitalgesellschaften. Des Weiteren gehören auch Genossenschaften, Gmbh & Co. KG und die OHG zu den Unternehmensformen, die eine Pflicht besitzen Ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen.

Die Pflicht zur Offenlegung definiert sich anhand von drei Faktoren wie Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die Anzahl der Mitarbeiter. Dabei gilt zum einen, wenn ein Unternehmen 3 Geschäftsjahre hintereinander mehr als 65 Millionen Euro Bilanzsumme, mehr als 130 Millionen Euro Umsatzerlöse und mindestens 5.000 Mitarbeiter vorzuweisen hat, dann sind bei Erfüllung von zwei der drei Faktoren eine generelle Offenlegung fällig. Ansonsten werden die Unternehmen nach Ihrer Größe gesplittet und in den Kategorien Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, mittelgroßes Unternehmen und Großunternehmen unterteilt.

Diese Unternehmen müssen nur vorgegebene Unterlagen hinterlegen die beim Bundesanzeiger Verlag geprüft und im Anschluß daran veröffentlicht werden. Im Normalfall haben die Unternehmen 12 Monate nach dem Stichtag des Abschlusses Zeit die geforderten Unterlagen einzureichen. Bei Unternehmen die stark am Kapitalmarkt tätig sind beträgt die Abgabefrist 4 Monate und diese Fristen sollten von den Unternehmen ernst genommen werden, weil sollten die Unterlagen verspätet oder gar nicht dem Verlag vom Bundesanzeiger vorliegen, dann sind sie dazu ermächtigt durch das Bundesamt der Justiz ein mit einer Geldbuße sanktioniertes Verfahren einleiten zu lassen.

https://www.fakturia.de/wp-content/uploads/2016/03/news-1074604_1280.jpg 402 1280 Norbert Schollum /wp-content/uploads/2014/09/logo_fakturia_rgb.png Norbert Schollum2016-03-09 18:19:442016-03-09 18:21:47Jahresabschluss im Bundesanzeiger richtig veröffentlichen

Fuhrparkmanagement: Verträge automatisch abrechnen

20. Februar 2016/0 Kommentare/in Branchenbeispiele/von Norbert Schollum

Bieten Sie Dienstleistungen im Bereich Fuhrparkmanagement und Leasing an, müssen Sie sich nicht nur um die Akquise von neuen Kunden und um die Logistik der einzelnen Aufträge kümmern: Auch das Abrechnen der erbrachten Leistungen und das Schreiben der Rechnung gehört zu Ihren Aufgaben. Konnten Sie mit dem Flottenmanagement einen großen Kundenkreis gewinnen, bereitet die Buchhaltung viel Arbeit. Es ist jedoch nicht notwendig, dass Sie einen Buchhalter einstellen und Sie müssen nicht jede Rechnung einzeln schreiben: Lassen Sie Ihre Rechnungen automatisch erstellen. Mit Fakturia ist dies ganz einfach. Sie optimieren den Zeitaufwand und können sich verstärkt Ihren eigentlichen Aufgaben im Dienstleistungsbereich widmen.

Im Flottenmanagement haben Sie verschiedene Kfz, deren Fahrten Sie den Kunden in Rechnung stellen. Sicher erfüllen Sie Einzelaufträge, und Sie haben Kunden, für die Sie regelmäßig im Einsatz sind. Jede dieser Kunden muss eine individuell auf seinen Auftrag abgestimmte Abrechnung bekommen. Wenn Sie Fakturia nutzen, können Sie dies mit wenig Aufwand realisieren. Die Nutzung der Services ist sehr einfach: Sie registrieren sich bei dem Dienst als Benutzer und legen Ihre individuelle Kundenkartei an. Dafür steht Ihnen ein geschützter Bereich zur Verfügung. Im zweiten Schritt weisen Sie jedem Kunden einen Auftrag zu. Wenn der Kunde Ihr Fuhrparkmanagement regelmäßig in Anspruch nimmt, geben Sie eine Rechnungslegung ein, die sich wiederholt. Einzelne Aufträge können Sie ebenso einfach zuweisen. Haben Sie alle Eingaben vervollständigt, wird Fakturia die Rechnungslegung vollautomatisch übernehmen.

Fakturia verschickt zu einem Termin, den Sie individuell definieren können, die Rechnungen an Ihre Kunden. Die Rechnungserstellung erfolgt mit allen erforderlichen Daten via E-Mail an Ihre Kunden. Das manuelle Erstellen der Rechnungen gehört der Vergangenheit an und Sie haben keinen großen Arbeitsaufwand mehr.

Bildquelle: fill / pixabay.com

https://www.fakturia.de/wp-content/uploads/2016/02/parking-825371_1280.jpg 853 1280 Norbert Schollum /wp-content/uploads/2014/09/logo_fakturia_rgb.png Norbert Schollum2016-02-20 12:22:322023-02-28 09:42:45Fuhrparkmanagement: Verträge automatisch abrechnen
Seite 68 von 74«‹6667686970›»
Search Search

Neueste Beiträge

  • Neu: Subscription-Management ohne Grundgebühr
  • Release-Notes Version 2.163.0
  • Moderne Buchhaltung mit KI?
  • Verspätungszuschlag: Was er ist und wann er kommt
  • Release-Notes Version 2.154.0

Neueste Kommentare

  • GABRIEL fLORIAN zu kaufmännisches Runden
  • Franz Busch zu Third Party Billing
  • Marc Mittag zu Release 2.27.0: Vertragsspezifische Rechnungstexte
  • Jürgen zu Buchungssatz sonst. Leistung Drittland: So verbuchen Sie Rechnungen von Dropbox & Co.
  • Digitale Abo-Produkte automatisiert abrechnen zu Programmierschnittstelle (API)

Tags

Abo-Abrechnung Abo-Essen Betatest Bewirtungskosten Campingplatz Coworking DATEV Dauercamper Dropbox E-Rechnung Elster Fahrtenbuch Finanzdienstleister Fitnessstudio Fuhrparkmanagement GoBD GWG Hausmeisterservice Hausverwaltung Heizkostenabrechnung Kleinunternehmerregelung Kontenrahmen Kündigungsbutton Maschinenbau Menüservice Mitgliedsbeiträge MOSS PayPal Pferdehof Rechtsanwalt Recurring-Billing SaaS Sammellastschrift SEO-Agentur SEPA-Lastschrift Serienrechnung Steuerberater Steuererklärung Subscriptions Telefon-Services Upgrade/Downgrade Verein Wartungsverträge Webhosting Öko-Kiste

Hosted in Germany

Produkt

  • Kurzüberblick
  • Features
  • Preise
  • Branchen
  • Branchenbeispiele
  • Programmierschnittstelle (API)
  • Dokumentation
Privatsphäre-Einstellungen ändern

Unternehmen

  • Über uns
  • Aktuelles
  • Das Team
  • Nutzungsbedingungen SaaS
  • Datenschutzerklärung
  • Partner werden

Jetzt loslegen

  • Kostenlos testen
  • Beratungsgespräch vereinbaren
  • Fakturia vs. Chargebee
  • Fakturia vs. Stripe Billing
  • Eigenentwicklung vs. Fakturia

Neues von Fakturia

  • Neu: Subscription-Management ohne Grundgebühr25. März 2026 - 11:54
  • Release-Notes Version 2.163.015. Februar 2026 - 11:54
  • Release-Notes Version 2.154.011. Oktober 2025 - 09:15
Fakturia ist eine Marke der Luminea IT Services GmbH
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Xing
  • Link zu Instagram
  • Link zu TikTok
  • FAQ
  • Blog
  • Lexikon
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner