Parteispenden – so bekommen Sie bis zu 50% vom Fiskus zurück!
Spenden an politische Parteien können unter Beachtung von Höchstbeträgen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Wie lässt sich diese Regelung optimal nutzen? Dass Spenden an Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist gemeinhin bekannt (Achtung: dies gilt nur bis zu einer maximalen Höhe von zwanzig Prozent Ihrer Einkünfte). […]

