Wann wird es Zeit, Personal „mit ins Boot“ zu nehmen?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumZu Beginn Ihrer Selbständigkeit hatten Sie noch alles alleine gut im Griff. Sie wollten zudem keinerlei „out of pocket“ Kosten verursachen, was auch grundsätzlich sehr clever ist. Langsam erkennen Sie aber doch, dass Ihnen das Multi Tasking zu viel wird, Sie auch nur noch für Ihren Betrieb leben. So fragen Sie sich fast zwangsläufig, Wann wird es Zeit, Personal „mit ins Boot“ zu nehmen? Diese Frage beantwortet sich natürlich stark in Abhängigkeit zu Ihrer Branche und zur Größe Ihres Betriebs und des Kundenstamms, dennoch stellt sie sich fast jedem Entrepreneur zu irgend einem Zeitpunkt.
Innen wirkt der Chef, außen die Repräsantanten
Egal, wie gut Sie in Ihrem Bereich sind, wenn man Sie in der Welt draußen nicht so recht wahrnimmt, wird der Erfolg sich langfristig nicht einstellen. So sollten Sie schon frühzeitig daran gehen, Ihre Werbung und den Vertrieb als wichtige Standbeine ins Auge zu fassen. In punkto Werbung heißt das zum Beispiel, dass Sie sich einen wirklich fähigen „Homepage Ersteller“ suchen, der diese auch betreut. Aber auch in der realen Welt sollten Sie nicht untätig sein. Also suchen Sie sich auf Provisionsbasis Menschen, die gut verhandeln können, die Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung nach draußen auf die best mögliche Weise präsentieren.
Für den lästigen Kleinkram – die gute Seele des Betriebs
Sie werden als Unternehmer sicher schnell erkennen, dass es sehr viele Aufgaben zu bewältigen gibt, die sich stets wiederholen und die unendlich viel Zeit binden. Sie sollten also so schnell wie möglich jemanden finden, der, auch in Teilzeit, die die Kernzeiten abdecken sollte, Ihre Korrespondenz erledigt, die Buchhaltung in Schuss hält und sich eventuell auch um Reisebuchungen und die Betreuung Ihrer Kunden und Gäste kümmert. Solch eine gute Seele kann sehr entlastend sein, aber wählen Sie sie mit offenen Augen auch nach Vertrauenswürdigkeit aus.
Einen Mitgesellschafter suchen
Nach einer Weile kann Ihr Betrieb auch so groß geworden sein, dass Sie noch jemanden ins Boot holen sollten, der mit Ihnen zusammen die Verantwortung für den Betrieb und seine Strategien übernimmt. Auch hier gilt es, sehr genau hin zu sehen, aber wenn alles gut geht, haben Sie mit „dem Neuen“ jemanden gefunden, der oder die alles das abdeckt, was Ihnen etwas schwerer fällt. Ein Dream Team startet durch!
Parteispenden – so bekommen Sie bis zu 50% vom Fiskus zurück!
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumSpenden an politische Parteien können unter Beachtung von Höchstbeträgen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Wie lässt sich diese Regelung optimal nutzen?
Dass Spenden an Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist gemeinhin bekannt (Achtung: dies gilt nur bis zu einer maximalen Höhe von zwanzig Prozent Ihrer Einkünfte). Weniger verbreitet ist hingegen: Parteispenden können zur Hälfte von der Steuerschuld abgezogen werden. Die andere Hälfte wird wie eine normale Spende behandelt und darf daher auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden.
Zu beachten sind allerdings die jährlichen Höchstgrenzen für Parteispenden, die für einzeln veranlagte Steuerpflichtige bei 3300,00 EUR und für gemeinsam veranlagte Paare bei 6600,00 EUR liegen. Die Hälfte darf zu fünfzig Prozent mit der Steuerschuld verrechnet werden, der Rest wird als Sonderausgabe abgezogen. Konkret bedeutet das: Ein Single, der im Jahr 2017 einen Betrag von 5000,00 EUR an Parteispenden zu verbuchen hat, kann die Hälfte von 1650,00 EUR – also 825,00 EUR – von der Steuerschuld absetzen. Die Differenz zum Höchstbetrag liegt bei ebenfalls 1650,00 EUR und darf wie eine herkömmliche Spende vom zu versteuernden Einkommen abgerechnet werden.
Als Belege für die Parteispende akzeptiert das Finanzamt bis zu einem Betrag von 200,00 EUR Ihren Kontoauszug mit der entsprechenden Buchung. Darüber liegende Summen können durch einen Spendenbeleg nachgewiesen werden, der Ihnen jeweils am Jahresanfang von der begünstigten Partei zugesendet wird.
Als Chef Aufgaben delegieren – so gelingt es
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumSie haben es geschafft und führen Ihre eigene Firma. Natürlich wissen Sie am besten, wie alles laufen soll. Aber heißt das auch, dass Sie alles selber machen müssen bzw. sollten? Das Delegieren von Aufgaben gehört zu den Herausforderungen, die auf jeden Chef oder Vorgesetzten einmal zukommen, auf jeden, der seinen Betrieb vergrößern will und mit Mitarbeitern zusammen arbeitet.
Gruppen, Teams, eine klare Aufgabenverteilung
Auch wenn Sie nur ein drei-Mannbetrieb sind, sollten Sie sich früh darauf verlegen, Aufgaben unterschiedlich zu vergeben. Die Idee des „Bei uns macht jeder alles“ ist nun einmal Nonsense, und so eignet sich eine Aufteilung in Administratives, IT, Außenkontakte zum Beispiel sehr gut. Wenn Sie eine Struktur festgelegt haben, kommt der für Sie spannende Teil: Sie müssen nämlich lernen, „los zu lassen“.
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser
Wenn Sie fähige Mitarbeiter eingestellt haben, sollten Sie diese auch genau so behandeln: als fähig. Das heißt, Sie sollten sich zwar über alle Vorgänge stets Report geben lassen, per regelmäßiger Mail zum Beispiel, aber im Großen und Ganzen sollten Ihre Mitarbeiter freie Hand haben, auch die, Entscheidungen spontan ohne Rücksprache mit Ihnen treffen zu können.
Höhere Zufriedenheit, bessere Ergebnisse
Auch wenn Sie im Stillen meinen, dass Sie doch alles am besten können oder wissen, sollten Sie sich klar machen, dass ein hohes Maß an Freiheit und Entscheidungsspielraum bei Ihren Mitarbeitern auch zu größerer Zufriedenheit führen wird. Lassen Sie sie also von der Leine, wo immer es geht, und greifen Sie so wenig wie möglich in die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter ein. Die Chance, dass sie Ihnen treu bleiben, sind groß. Und das heißt für Sie, dass Sie nicht immer wieder neue Mitarbeiter einweisen müssen und dank der Kontinuität besser dastehen mit Ihrem Betrieb. Das ist das bisschen Loslassen doch wert, oder?