Release 2.96.0: Filtermöglichkeit beim Kontenabgleich
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumMit einigen nützlichen neuen Features ging am 13.02.2023 die Fakturia Version 2.96.0 live:
Filtermöglichkeit beim Kontenabgleich (finAPI)
Der Umsatzabgleich mit dem Girokonto hilft bei der schnellen automatisierten Verarbeitung von Zahlungseingängen und Rücklastschriften. Bei der erstmaligen Einrichtung werden dabei von Ihrer Hausbank über unseren Partner finAPI alle Konten der Bank ausgelesen und künftig für den Zahlungsabgleich herangezogen. Allerdings ist es nicht immer gewünscht, dass die Umsätze jedes Kontos verarbeitet werden, weil dort z. B. firmenfremde Transaktionen auflaufen. Deshalb besteht ab jetzt die Möglichkeit, vor dem Zahlungsabgleich die gewünschten Konten auszuwählen:

Empfängerwahl bei Rechnungsstorno
Wurde eine fehlerhafte Rechnung ausgestellt, lässt sich für diese über unsere Stornofunktion eine Korrekturrechnung erstellen. Bisweilen wurden für den Rechnungsempfänger der Korrekturrechnung immer die aktuellen Stammdaten des Kunden (Adresse, Ort usw.) genutzt. Problematisch kann dies jedoch sein, wenn es zwischenzeitlich eine Umfirmierung gab und der Rechnungsempfänger von der ursprünglichen Rechnung gesetzt werden soll. Diese Wahlmöglichkeit steht nun im Rahmen des Stornoprozesses zur Verfügung:

API: PSP Prozess bei Eigenintegration der Checkout-Seiten
Für eine optimale Time-to-Market halten wir für den Checkout-Prozess vorgefertigte Bestellseiten bereit, die sich an die eigene CI anpassen lassen. Bei komplexeren Bestellprozessen bietet es sich an, den Checkout-Prozess selbst zu implementieren und die erforderlichen Daten per Schnittstellenaufruf an Fakturia zu übertragen. Besonders knifflig kann in diesem Fall die Integration des Bezahlanbieters (PSP) sein. Um den Aufwand auf Kundenseite auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir unsere API-Schnittstelle für die Bestellungen erweitert.
Nähere Details finden Sie in unserer überarbeiteten Dokumentation.
Darstellung Land im Adressfeld
Das Empfängerland des Kunden auf einer Rechnung oder anderen Dokumenten wurde bisher in der Sprache des Betreibers dargestellt. Hintergrund: Eine zuverlässige Verarbeitung beim Postversand soll so sichergestellt werden. Wir haben die Logik für die Sprachermittlung nun etwas verändert:
Für Kunden mit der Sprache Englisch oder Französisch wird das Land in deren Sprache übersetzt. Befindet sich der Kunde im Inland, wird das Land nun nicht mehr angedruckt.
Release 2.95.0: SEPA-Lastschrift ohne BIC
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumAm 31.01.2023 haben wir eine aktualisierte Version von Fakturia auf Sandbox, Produktionssystem und den Private-Cloud Umgebungen ausgerollt. Folgende Features sind enthalten:
SEPA-Lastschriften ohne BIC
Für die Einrichtung von Lastschriften über die Hausbank war es bisher zwingend erforderlich, beim Kunden IBAN und BIC anzugeben. Diese Verpflichtung zur Angabe der BIC ist im Februar 2016 für SEPA-Zahlungen entfallen, es genügt ausschließlich die IBAN. Wir haben unser System entsprechend angepasst, so dass die BIC nicht mehr als Pflichtfeld behandelt wird.
API: Ändern von Rabatten am Vertrag
Über die REST-API lassen sich einem Vertrag Rabatte mittels Schnittstellenaufruf zuweisen. Eine nachträgliche Bearbeitung dieser Zuweisung war jedoch nicht möglich. Wir haben hierfür nun einen neuen Endpoint eingeführt:

Kundencenter: Darstellung der Leistungsübersicht
Mit Hilfe der Leistungsübersicht im Kundencenter erhält ihr Kunde einen Überblick über alle bisher abgerechneten Leistungen bzw. Artikel. Eine Besonderheit hierbei ist, dass auch bereits erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen dort aufgeführt werden. An dieser Maske haben wir eine kleine Änderung vorgenommen: Für noch nicht abgerechnete Leistungen wird zusätzlich zur Artikelnummer der Artikelname nicht mehr ausgegeben. Erst wenn die Leistung abgerechnet wird erscheint auch der Name des Artikels. Technischer Hintergrund: Um dem Kunden immer eine Übersetzung der Texte in seiner Sprache garantieren zu können, war diese kleine Einschränkung erforderlich.

Filterung unbezahlte Rechnungen
In den Übersichtsseiten für Rechnungen, Korrekturrechnungen, Gutschriften und Gutschriftskorrekturen lassen sich über eine Filtereinstellung nur die Dokumente anzeigen, die noch unbezahlt bzw. noch nicht ausgeschüttet sind. In der Ergebnisliste wurden bisher auch Dokumente aufgeführt die bereits storniert wurden. Da diese für die Auswertung nicht relevant sind, werden stornierte Dokumente ab sofort nicht mehr angezeigt.

Kundencenter: Eigener HTML-Header
Um unser SelfService-Portal optimal an ihre individuelle Corporate Identity anpassen zu können, stehen in Fakturia verschiedene Einstellungsmöglichkeiten wie z. B. Custom CSS-Styles zur Verfügung. Auch der Footer des Portals kann mit einem individuellen HTML-Fragment versehen werden. Ab sofort lässt sich auch ein individueller HTML-Header in der Dokumentenverwaltung unter „Weitere Templates“ hinterlegen:

Erweiterungen beim Lastschrifteinzug
Die Umstellung eines Kunden von der Bezahlart Überweisung auf SEPA-Lastschrift (Hausbank) war bisher mit einer Einschränkung verbunden: Nur Rechnungen, die nach der Umstellung erzeugt wurden und somit mit der Bezahlart Lastschrift markiert waren, konnten per SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Ältere, noch offene Rechnungen, die per Überweisung fällig waren, standen beim Generierungslauf für die Lastschriften nicht zur Verfügung. Diese Rechnungen können nun mit aufgenommen werden:

Ausgleich kalte Progression 2023 – was bedeutet das?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumDie Bundesregierung hat im Herbst 2022 beschlossen, dass sie die sogenannte kalte Progression 2023 ausgleichen wird. Ein Jahr später soll der entsprechende Schritt ebenfalls vollzogen werden. Für 2025 (das letzte Jahr der laufenden Legislaturperiode) ist dies noch nicht geklärt. Es stellt sich Ihnen vermutlich die Frage, was dies konkret für Sie bedeuten kann. Die Antwort verlangt zwei Vorklärungen (Definition kalte Progression, Maßnahmen der Bundesregierung).
Was ist die kalte Progression?
Die Bundesregierung definiert die kalte Progression als „schleichende Steuererhöhung„, die dann entsteht, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation ausgeglichen wird, aber dennoch zu einer höheren Abgabenlast führt.
Der Hintergrund: Deutschland hat ein progressives Steuersystem. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch Ihr Steuersatz. Er kann bis zu 45 Prozent erreichen. Bei einer Gehaltserhöhung zahlen Sie also nicht nur mehr Abgaben, weil sich der Ausgangswert (Ihr Gehalt) ändert. Sondern auch, da der zugehörige Prozentsatz steigt. Um es konkret zu machen: Haben Sie 2022 monatliche 3500 Euro brutto verdient und zum Jahresbeginn 2023 eine Gehaltserhöhung von drei Prozent erhalten, steigt Ihr Netto-Gehalt nur um 2,47 Prozent. Die anderen 0,53 Prozent entfallen durch das progressive Steuersystem.
Liegt die durchschnittliche Preissteigerung über diesen 2,47 Prozent, so haben Sie real weniger Geld zur Verfügung. Sie müssen aber dennoch den höheren Steuersatz bezahlen, da die Inflation nicht berücksichtigt wird. Dies ist die kalte Progression. Es liegt in der Natur der Sache, dass sie gerade für kleine und mittlere Einkommen in Zeiten hoher Preissteigerungen ein massives Problem ist.
Die Maßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung gleicht 2023 die kalte Progression von 2022 aus. 2024 erfolgt der Ausgleich für 2023. Hierfür wendet sie in beiden Jahren 33,1 Milliarden Euro auf, um die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
- Anhebung des Grundfreibetrags für das Jahr 2023 von 10.347 auf 10.908 Euro (2024: 11.604 Euro)
- Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 219 auf 250 Euro
- Anhebung des Kinderfreibetrags von 8548 auf 8952 Euro (2024: 9312 Euro)
- Anhebung der Freigrenze des Solidaritätszuschlages von 16.956 auf 17.543 Euro (2024: 18.130 Euro)
- keine Anpassung bei der Reichensteuer (Jahresgehalt von mindestens 277.826 Euro)
Konkrete Entlastungen: die durchschnittliche Ersparnis für jeden Deutschen
Die Bundesregierung geht davon aus, dass 48 Millionen Deutsche von den Entlastungen profitieren. Durchschnittlich soll jeder Bundesbürger 192 Euro mehr zur Verfügung haben. Allein die Anhebung des Grundfreibetrags schlägt dabei mit 54 zu Buche, heißt es in den Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums.