Jeder steuerpflichtige Bürger verfügt über eine Steuernummer, durch welche alle wichtigen Informationen vom Finanzamt eingesehen werden können. Grundsätzlich werden Steuernummern sowohl für natürliche, als auch selbständige, freiberufliche Personen und Angestellte ausgestellt. Zudem erhält jeder Körperschaft, sprich ein Unternehmen, eine Genossenschaft oder ein Verein, eine zugehörige Steuernummer. Es spielt dabei keine Rolle, welche Art von Steuer an das Finanzamt abgeliefert werden muss. Das wichtigste dabei ist, dass sie der richtigen Person bzw. Unternehmen zugeordnet wird. Zum Einsatz kommt die Nummer bei jeglicher Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt. Für den Erhalt einer solchen Nummer, muss das örtliche Finanzamt mit einem gültigen Ausweis aufgesucht werden. Grundsätzlich erhält jede Person nur eine Nummer, in Ausnahmefällen können auch mehrere vergeben werden. Jede Steuernummer beginnt aufgrund der Steuerart mit einer anderen Kombination aus Ziffern. Mit der Bekanntgabe der Nummer weiß der Sachbearbeiter sofort, um welche Steuerart es sich handelt. Die häufigsten Arten sind die Einkommens-, die Umsatz- und die Gewerbesteuer.

Zu beachten ist der Unterschied zwischen der Steuernummer und der Steueridentifikationsnummer. Letztere wird einmal vergeben und gilt für das gesamte Leben. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern nach der Geburt eines Kindes bzw. nach der Erstanmeldung eines Einwanderers ausgestellt. Im Gegensatz zu einer Steuernummer ändert sich die Steueridentifikationsnummer bei einem Umzug innerhalb des Staatsgebietes nicht. Eine Steueridentifikationsnummer können derzeit nur natürliche und keine juristischen Personen erhalten. Auch bei dieser Nummer werden Informationen wie Geburtsdatum oder Adresse im Hintergrund gespeichert. Zu finden ist die Steueridentifikationsnummer sowohl am Einkommenssteuerbescheid als auch auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Eine weitere Variante ist die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Diese dient dazu ein Unternehmen gegenüber einem anderen zu identifizieren. Jedes Unternehmen, welches in der Europäischen Union handeln möchte, muss eine solche Nummer besitzen. Diese Steuer-ID ermöglicht im Binnenmarkt unter anderem umsatzsteuerfreie Lieferungen bzw. auch den Übergang der Steuerschuld auf den Käufer, bei Rechnungen über 10.000 EUR. Die UID-Nummer beginnt mit dem Kennzeichen des jeweiligen Landes. Diese Nummer gilt innerhalb der Europäischen Union, wobei das Vereinigte Königreich bis zum 31.12.2020 noch als Mitglied gewertet wird.

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