Kommt Ihnen der Begriff „stille Reserven“ bekannt vor? Viele Menschen haben diese beiden Wörter zwar schon oft gehört, können sich aber keine konkrete Vorstellung zu dem Thema machen. Im folgenden Text sollen die Begriffe „stille Reserven“, „stille Last“ und der Unterschied zwischen den beiden Ausdrücken erklärt werden

Mit stillen Reserven sind in erster Linie Bestandteile aus dem Eigenkapital gemeint, welche nicht in der Bilanz enthalten sind. Sie sind demnach Rücklagen, die entweder durch Unterbewertung des Vermögens oder durch Überbewertung von Schulden entstehen können. Des Weiteren sind sie für Außenstehende nicht ersichtlich. Stille Reserven können in der Regel oftmals durch Abschreibungen zu Stande kommen. Wenn zum Beispiel Geräte oder Maschinen trotz einer getätigten Abschreibung weiterhin funktionstüchtig sind, wird dies zwar nicht in der Bilanz ausgewiesen, aber für das Unternehmen ist die Maschine weiterhin ein positiver Vermögenswert. Im Umkehrschluss sind stille Reserven für ein Unternehmen durchaus positiv.

Auf der anderen Seite gibt es den Begriff der „stillen Lasten„. Sie entstehen entweder durch eine Überbewertung von Vermögensbeständen oder durch eine zu niedrige Schuldenbewertung. Durch das Niederstwertprinzip ist geregelt, dass stille Lasten nicht auftreten dürfen. Eine stille Last kann in den meisten Fällen nicht steuerneutral revidiert werden.

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