Sacheinlagen sind materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände, die ein Unternehmer oder ein Gesellschafter dem Unternehmen zur Verfügung stellt, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Im Gegensatz dazu kann auch eine monetäre Unterstützung geleistet werden, was als Bareinlage bezeichnet wird.

Es gibt insgesamt fünf Arten von Sacheinlagen

Materielle Sacheinlagen

Wertgegenstände wie Gebäude, Maschinen oder Werkzeuge, die der Unternehmer oder Unternehmensbeteiligte aus seinem privaten Eigentum ohne Gegenleistung an die Firma überträgt, werden materielle Sacheinlage genannt.

Immaterielle Sacheinlagen

Um immaterielle Sacheinlagen handelt es sich, wenn der Unternehmensbesitzer oder ein Anteilseigner keine Gegenstände in das Unternehmen einbringt, sondern nicht greifbare Rechte wie Patente oder Lizenzen.

Dienstleistungen

Wird für das Unternehmen eine unentgeltliche Dienstleistung erbracht, handelt es sich ebenfalls um eine Sacheinlage. Die Übernahme der Geschäftsführung ohne die Zahlung eines Gehalts wäre ein Beispiel hierfür. Dies ist aber nur bei Personengesellschaften erlaubt, nicht jedoch bei Kapitalgesellschaften.

Nutzungsüberlassungen

Wird ein Vermögensgegenstand einem Unternehmen vorübergehend zur Verfügung gestellt, nennt man dies eine Nutzungsüberlassung.

Verdeckte Sacheinlagen

Bei einer verdeckten Sacheinlage wird zunächst Geld dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Bereits zum Zeitpunkt dieser Einlage wird die Abmachung getroffen, dass dieses Geld später durch eine Sacheinlage ausgetauscht wird.

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