Bei der Lohnfortzahlung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung, die dem Arbeitnehmer im Fall einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit zusteht. Die Zahlungspflicht liegt beim Arbeitgeber, der dazu verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt für maximal 6 Wochen nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit weiter zu bezahlen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet in Deutschland das 1994 in Kraft getretene Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

Anspruch und Ausnahmefälle

Grundsätzlich sind alle gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten dazu befugt, die Lohnfortzahlung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit in Anspruch zu nehmen. Das passiert in der Regel dann, wenn eine schwerwiegende Krankheit oder ein plötzlicher Unfall die Fortsetzung der Arbeit unmöglich macht. Die Höhe der zustehenden Zahlung beträgt hundert Prozent des Lohnes ohne Berücksichtigung von Überstunden, Schichtzulagen und zusätzliches Urlaubsgeld. Es ist möglich, die regelmäßig geleisteten Überstunden einzurechnen.

Sollte das Arbeitsverhältnis weniger als 4 Wochen bestehen, sind die Arbeitgeber nach § 3 EntgFG von dieser gesetzlichen Zahlungsverpflichtung befreit. In solchen Fällen bekommt der Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse ausgezahlt, vorausgesetzt, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht als selbstverschuldet eingestuft wird. Dies kommt vor, wenn beispielsweise ein Unfall die Folge vom Alkoholkonsum oder einer groben Fahrlässigkeit ist. Unter diesen Umständen muss der Arbeitnehmer alleine auskommen.

Pflichten und Vorgehensweise

Wenn der Arbeitnehmer der bisherigen Arbeitstätigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht nachkommen kann oder im Fall der Arbeitsfortsetzung eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes befürchtet, kann er die Lohnfortzahlung beantragen. Er sollte zu diesem Zweck die Anzeige- und Nachweispflicht erfüllen. Die Anzeigepflicht besagt, dass der Arbeitnehmer über die Arbeitsunfähigkeit den Arbeitgeber unverzüglich informieren muss. Die Nachweispflicht gilt als erfüllt, wenn der Arbeitgeber die Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 4 Tagen erhält.

Die ärztliche Bescheinigung sollte darauf hinweisen, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich arbeitsunfähig bleiben wird. Erweist sich die Lohnfortzahlung als berechtigt, muss der Arbeitgeber, wie bereits erwähnt, das Arbeitsentgelt für maximal 6 Wochen weiter bezahlen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dauern, zahlt dann die Krankenkasse ein geringeres Krankengeld an den Arbeitnehmer. Die Dauer des Anspruchs auf die Lohnfortzahlung seitens der Krankenkasse hängt von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie eventuellen Abständen zwischen Erkrankungen ab.

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