Was ist vor der Gewerbeanmeldung zu klären?

Nicht jeder Selbständige betreibt ein Gewerbe. Freiberufler wie Künstler, Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte sowie Land- und Fortwirte benötigen keinen Gewerbeschein. Klären Sie vor dem Gang zur Behörde, ob Sie zur Gewerbeanmeldung verpflichtet sind.

Die Anmeldung muss in der Kommune erfolgen, in der das Gewerbe ausgeführt wird. Je Bundesland kann die zuständige Behörde variieren. Ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung bringt schnell Klarheit. Fragen Sie gleichzeitig nach, ob die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online zu erfolgen hat.

Um erlaubnispflichtige Gewerbe anzumelden, sind zusätzliche Unterlagen notwendig. So muss ein Handwerker beispielsweise eine Handwerkskarte vorlegen. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

Wann muss die Anmeldung erfolgen?

Laut Gewerbeordnung gilt in Deutschland Gewerbefreiheit. Außer für erlaubnispflichtige Gewerbe ist keine Genehmigung einzuholen. Laut § 14 GewO muss die Anmeldung vor der Aufnahme des Gewerbes erfolgen. Erst danach können Sie Ihr Gewerbe starten.

Wie läuft eine Gewerbeanmeldung ab?

Außer den eventuell notwendigen Zusatzunterlagen benötigen Sie für die Anmeldung einen Personalausweis oder Reisepass und das vollständig ausgefüllte Formular zur Anzeige der Gewerbeanmeldung. Das leere Formular ist in der Regel online zum Download verfügbar und kann ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden.

Nach Entrichtung einer Gebühr von bis zu 60 Euro erhalten Sie einen Gewerbeschein. Die Weiterleitung der Daten an weitere Behörden wie die Handwerkskammer, die IHK oder das Finanzamt geschieht automatisch.

Was sind erlaubnispflichtige Gewerbe?

Einige Gewerbe bedürfen abhängig vom Bundesland einer gesonderten Erlaubnis. Dazu gehören unter anderem Spielhallen und Gaststätten. In diesen Fällen müssen besondere Kenntnisse vorhanden sein, spezielle Anforderungen an die Gewerberäume sind zu erfüllen, eine erhöhte Zuverlässigkeit ist notwendig etc.

Die Erfüllung dieser Vorgaben ist durch spezielle Unterlagen nachzuweisen, zum Beispiel mit der vorher erwähnten Handwerkskarte. Um den Gewerbeschein ohne Verzögerung zu erhalten, sollten Sie die für erlaubnispflichtige Gewerbe notwendigen Unterlagen frühzeitig besorgen.

Was ist eine Handwerkskarte?

Um einen Gewerbeschein für einen Handwerksbetrieb zu erhalten, muss der Gewerbetreibende in die Handwerkerrolle der Handwerkskammer eingetragen werden. Für den Eintrag in dieses Verzeichnis sämtlicher Handwerksbetriebe ist die Vorlage des Meisterbriefs notwendig. Als Nachweis für die Eintragung erhält der Handwerker die Handwerkskarte zur Vorlage beim Gewerbeamt.

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