Begriffsbestimmung

Die Eigenkapitalfinanzierung umfasst alle Formen der Beschaffung von Eigenkapital durch Einlagen von bisher bereits vorhandenen oder neu hinzutretenden Gesellschaftern. Sie ist wesentlich beeinflusst durch die Rechtsform des Unternehmens, die für die Rechtsfolgen der Gesellschafter aus der Beteiligung und die steuerliche Behandlung erwirtschafteter Erträge ausschlaggebend ist.

Formen der Beteiligungsfinanzierung (Eigenkapitalfinanzierung)

Unter Beteiligungsfinanzierung (Eigenkapitalfinanzierung) wird im Allgemeinen die Finanzierung durch den oder die Eigentümer bzw. die Gesellschafter von außen in Form von Einlagen verstanden.
Die Arten der Zuführung des Eigenkapitals sind unterschiedlicher Natur und können als:
– Geldeinlagen (Privateinlage),
– Sacheinlagen (Rohstoffe, Maschinen oder sonstige Waren),
– Rechte (Patente, Wertpapiere)
in das Unternehmen eingebracht werden.

Merkmale der Beteiligungsfinanzierung (Eigenkapitalfinanzierung)

Besondere Merkmale der Beteiligungsfinanzierung sind:

– Anspruch auf den Liquidationserlös und auf Beteiligung,
– Anspruch auf Beteiligung am Gewinn,
– Mitsprache in der Geschäftsführung (je nach Rechtsform verschieden),
– Haftung der Schulden des Unternehmens (je nach Rechtsform verschieden).

Diese Art der Finanzierung kann mit bisherigen Gesellschaftern und neuen Gesellschaftern durchgeführt werden. Die Schwierigkeit bei den Sacheinlagen und den Rechten kann jedoch sein, dass es nicht immer leicht ist, diese Einlagen auch entsprechend ihres tatsächlichen Wertes in das Unternehmen einzubringen, da es keine genaue Bestimmung über die Wertentwicklung bei Wertpapieren geben kann und es auch bei den Sacheinlagen schwieriger ist, genau bestimmte Werte anzusetzen.
Nicht jedes Unternehmen hat die gleichen Voraussetzungen Eigenkapital aufzubringen. Es gibt Unternehmen, die Zugang zur Börse haben und solche, die nicht emissionsfähig sind.

Nicht emissionsfähige Unternehmen zur Eigenkapitalfinanzierung

Zu den nicht emissionsfähigen Unternehme gehören beispielsweise:
– Einzelunternehmen,
– Offene Handelsgesellschaft (OHG),
– Kommanditgesellschaft (KG),
– Stille Gesellschaft,
– Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ,
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Emissionsfähige Unternehmen zur Eigenkapitalfinanzierung

Unternehmen wie beispielsweise Aktiengesellschaften (AG) oder etwa Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) können Kapital weit besser am Markt aufnehmen und haben gegenüber den nicht emissionsfähigen Unternehmen einige Vorteile:
– Zugang zu größeren Finanzierungsvolumina,
– Das Eigenkapital kann in kleinere Teilbeträge aufgeteilt werden,
– Beteiligung mit geringem Kapital,
– Fungibilität der Aktien,
– Gesellschaftsvertrag orientiert sich am Aktiengesetz,
– Werte der Unternehmensanteile werden durch die Börse bestimmt,
– Kapitalmäßige Interessen der Eigentümer.

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