Ausschüttungen sind in der Regel Geldzahlungen, die eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH oder eine AG) an seine Gesellschafter leistet. Schüttet eine GmbH ihren Gewinn aus, spricht man von einer Gewinnausschüttung. Bei der AG heißt der Betrag, der dem Aktionär zufließt, Dividende.

Analog dazu kann der Teilhaber einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) oder ein Einzelunternehmer Privatentnahmen tätigen.

Welche Auswirkung hat eine Gewinnausschüttung auf die Rechnungslegung einer GmbH?

Durch die Ausschüttung wird der Eigenkapitalanteil einer GmbH gemindert. Da es sich aber hierbei um keine Kosten handelt, kommt einer Gewinnausschüttung keine betriebliche Relevanz zu. Sie wirkt sich nicht auf den Gewinn der GmbH aus. Auch auf die GuV der GmbH hat eine Gewinnausschüttung keine Auswirkung.

Durch eine Gewinnausschüttung wird allerdings die Stabilität eines Unternehmens gefährdet. Deshalb hat der Gesetzgeber den Kapitalgesellschaften bestimmte Vorgaben auferlegt, die erfüllt werden müssen, bevor die GmbH eine Ausschüttung vornimmt. So muss die GmbH für die Gewinnausschüttung vorher einen Gewinnverteilungsbeschluss verfassen.

Wie wird eine Ausschüttung besteuert?

Nimmt eine GmbH eine Ausschüttung an den Anteilseigner vor, findet die Besteuerung bei dem Gesellschafter selbst statt. Der Empfänger der Leistung muss Abschlagsteuer und den Solidaritätszuschlag zahlen.

Vorsicht vor einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

In der Regel erfolgt eine Gewinnausschüttung in Geld. Der Vorteil, der einem Gesellschafter zukommt, kann aber z.B. auch darin bestehen, dass er privat in einem Gebäude der GmbH wohnt, ohne die übliche Miete zu zahlen.

Die A-GmbH vermietet ein Gebäude an den Gesellschafter Z für eine monatliche Miete von 500 Euro. Ortsüblich sind in der Stadt 1.000 Euro.

Liegt dieser Fall vor, spricht der Gesetzgeber von einer verhinderten Vermögensmehrung, die auf Gesellschafterebene stattfindet und im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Das Finanzamt unterstellt, dass ein gesellschaftsfremder Mieter eine monatliche Miete von 1.000 Euro hätte zahlen müssen. Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns wird es diese Annahme auch bei der Erstellung des Körperschaftsteuerbescheids berücksichtigen. Der Gewinn der GmbH wird mit 6.000 Euro (500 Euro x 12 Monate) höher angesetzt.

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