Unter Aktiva wird die Summe aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens in einer Bilanz verstanden. Die Aktiva bilden die linke Seite einer Bilanz. Sie zeigen, für welche Vermögensgegenstände ein Unternehmen die Kapitalquellen, die auf der rechten Passivseite der Bilanz dargestellt sind, verwendet hat. Die Passivseite einer Bilanz stellt somit die Mittelherkunft eines Unternehmens dar, währenddessen aus der Aktivseite die Mittelverwendung abzulesen ist. Aktiv- und Passivseite einer Bilanz sind immer gleich groß. Der Wert aller Aktiva bzw. aller Passiva wird Bilanzsumme genannt.

Unterteilung der Aktiva

Die genaue Darstellung der Aktivseite einer Bilanz ist in §266 des Handelsgesetzbuches geregelt. Demnach besteht sie in der ersten Ebene der Gliederung aus Anlage- und Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten, aktiven latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Die beiden mit Abstand wichtigsten Positionen innerhalb der Aktiva sind das Anlage- und das Umlaufvermögen.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen beinhaltet alle Gegenstände in einem Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft im Geschäftsbetrieb Verwendung zu finden. Dazu zählen im Wesentlichen Sachanlagen (z.B. Gebäude, Grundstücke, Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung), Finanzanlagen (z.B. Aktien, Wertpapier und Anteile an anderen Unternehmen) und immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Konzessionen, Lizenzen und Patente). Aktiviert werden müssen Vermögensgegenstände auch dann, wenn sie selbst erstellt sind. Die meisten Gegenstände des Anlagevermögens verlieren während ihrer Nutzungsdauer an Wert, weshalb Abschreibungen an ihnen vorgenommen werden.

Umlaufvermögen

Im Umlaufvermögen werden diejenigen Vermögensgegenstände zusammengefasst, die nur kurzfristig in einem Unternehmen verwendet werden. Dazu zählen unter anderem Vorräte (z.B. Roh- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse und Waren), Forderungen, kurzfristig verfügbare Wertpapiere sowie Kassenbestände und Bankguthaben.

Nebenposten

Im Unterschied zu den Hauptposten Anlage- und Umlaufvermögen sind Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern als Nebenposten auf der Aktivseite anzusehen. Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten muss angesetzt werden, wenn ein Unternehmen bereits eine Zahlung geleistet hat, für das es erst in einer Folgeperiode eine Gegenleistung bekommt. Eine aktive latente Steuer entsteht, wenn es zu einer Differenz zwischen einem (niedrigeren) handelsrechtlichen und einem (höheren) steuerrechtlichen Wertansatz der Bilanz kommt.

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