Wer ist Gewerbetreibender? Diese Frage stellt sich jedem, der ohne Firma und Chef im Hintergrund eine Tätigkeit aufnimmt, denn in vielen Fällen muss er die Tätigkeit als Gewerbe anmelden. Auf den ersten Blick scheint es einfach, dass nämlich ein Gewerbetreibender ein Selbständiger ist, der also ohne Hierarchie und Angestelltenstatus auf eigene Faust arbeitet und alles selbst entscheidet. Dennoch wird feiner unterschieden, in die Gruppe der Gewerbetreibenden und die Gruppe der Freiberufler, die ebenfalls auf eigene Rechnung und ohne hierarchische Struktur im Hintergrund arbeiten. Die Gruppe der Freiberufler wird so charakterisiert: Es handelt sich in der Regel um Angehörige bestimmter Berufe, die über eine akademische oder vergleichbare Ausbildung verfügen, also um Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, aber auch um freie Lehrer und Journalisten.

Erst einmal zum Gewerbeamt gehen

Wenn Sie also ein Gewerbe ausüben wollen, sich also als Töpfer oder Schmuckdesigner oder ähnliches betätigen wollen, sollte der erste Gang der zum Gewerbeamt zur Gewerbeanmeldung sein. Sie erfahren dort, um welches Gewerbe es genau in Ihrem Fall geht, und, ein sehr wichtiger Schritt, Sie beantragen einen Gewerbeschein bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Der Gewerbeschein legitimiert Ihre Tätigkeit und sollte darum gut aufbewahrt werden. Nähere Details können Sie aus der Gewerbeordnung, der GewO, entnehmen. Sie betreiben demnach ein Gewerbe, wenn Sie auf eigene Rechnung agieren, die Verantwortung für Ihre Arbeit selbst übernehmen und einen Gewinn mit Ihrer Arbeit erzielen, wodurch sich also eine weitere Abgrenzung ergibt, die vom unbezahlten Ehrenamt oder einem reinen Hobby.

Zwei Gruppen: Angestellte und Selbständige

Sie gehören als Gewerbetreibender in die Gruppe der Selbständigen. Als Selbständige werden Sie also auch bei der Steuererklärung, die Sie unbedingt machen müssen, geführt, im Gegensatz zum Angestellten. Achten Sie unbedingt darauf, nicht in eine Scheinselbständigkeit zu geraten, indem Sie nur für einen Auftraggeber arbeiten. Wenn Sie nur einen Auftraggeber haben, würde das für ihn – und für Sie – bedeuten, dass er für Sie Sozialabgaben zahlen musste, und Sie damit einem Angestellten gleichgestellt sind. Achten Sie also auf eine gute Mischung der Tätigkeiten und Kunden, auch weil nur einen Auftraggeber zu haben, Sie dessen Willkür aussetzen kann, bzw. dieser einfach vom Markt verschwinden könnte. Wenn Sie wirklich frei Ihrem Gewerbe nachgehen wollen, sollten mehrere Kunden oder Auftraggeber anzustreben sein. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, das Ihren Fall prüfen wird, So haben Sie alles richtig gemacht.

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