Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Englischen und setzt sich aus „Joint“ – gemeinschaftlich- und „Venture“ – Projekt, Unternehmung, Wagnis – zusammen. Die Bezeichnung Joint Venture wird für ein Tochterunternehmen verwendet, das von zwei oder mehr Unternehmen gegründet und geführt wird. Die Gründungsfirmen gehen eine Kooperation ein, sind jedoch rechtlich und wirtschaftlich getrennt von einander. Das neu gebildete Unternehmen ist ebenfalls selbständig. Das finanzielle Risiko tragen in der Regel die Gründungsfirmen, sie sind mit ihrem Kapital am Joint Venture beteiligt.

Von Equity Joint Venture spricht man, wenn eine Risiko- und Kapitalbeteiligung der Gründungs-Unternehmen vorliegt. Zudem werden gemeinsame Führungsaufgaben wahr genommen. Die Kapitalbeteiligung kann verschieden hoch sein. Ein Contractual Joint Venture ist kein Gemeinschaftsunternehmen. Es wird ein Vertrag geschlossen, der Gewinn, Risiko und Kosten der einzelnen Partner festlegt. Ein internationales Joint Venture besteht, wenn die beteiligten Firmen aus unterschiedlichen Ländern stammen. Diese Form der Kooperation kann eine gute Möglichkeit sein, global zu werden bzw. im Ausland Fuss zu fassen.

Die Gründe für eine solche Kooperation sind vielfältig. Zum einen kann das unternehmerische Risiko auf die verschiedenen Beteiligten aufgeteilt werden. Weiterhin lassen sich die Ressourcen der jeweiligen Partner, z.B. die Marktpositionierung, das Fachwissen, Produktionsstätten oder Marktkenntnisse optimal nutzen. Die Stärken werden gebündelt, ein Projekt kann von den Vorteilen im Wettbewerb profitieren. Teilweise ergeben sich durch ein Joint Venture auch steuerliche Vorteile. Insgesamt ist der Aufwand bezüglich der Koordination des Joint Venture sehr hoch. Meist ist es instabil und dadurch in seiner Lebensdauer begrenzt.

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