Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Bestandteil des Rechnungswesens und wird von Unternehmen zum Ende eines Wirtschaftsjahres erstellt. Er bietet einen Überblick über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse von Unternehmen. Ob ein Abschluss zwingend erstellt werden muss, hängt vom Gewinn und vom Umsatz des jeweiligen Unternehmens ab.

Die Aufgaben des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss erfüllt drei wichtige Aufgaben. Wie es um die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens bestellt ist, ist nicht nur für Unternehmer, sondern auch für eventuelle Teilhaber oder Investoren von äußerster Wichtigkeit. Der Jahresabschluss bietet genau diese Informationen. Ebenso können mithilfe des Jahresabschlusses erreichte und künftige Ziele überprüft und festgelegt werden. Neben der Information dient er demnach auch dem Controlling.

Anhand des Jahresabschlusses setzt das Finanzamt zudem die Steuern für Unternehmen fest. Ebenso orientieren sich erfolgsabhängige Auszahlungen und Dividenden für Mitarbeiter, Teilhaber und/oder Aktionäre an den Ergebnissen des Jahresabschlusses. Der Abschluss dient somit nicht nur der Information, sondern ist gleichzeitig auch ein Instrument zur Zahlungsbemessung.

Da mit dem Jahresabschluss ein komplettes Geschäftsjahr dokumentiert wird, können verschiedene Geschäftsjahre mithilfe der entsprechenden Abschlüsse gut miteinander verglichen werden. Der finanzielle und wirtschaftliche Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens lässt sich so über Jahre gut verfolgen und vergleichen.

Welche Unternehmen einen Abschluss machen müssen

Alle Unternehmen, die der regulären Buchhaltungspflicht nach §241a HGB (Handelsgesetzbuch) unterliegen, sind dazu verpflichtet eines Jahresabschluss zu machen. Die Voraussetzungen für eine reguläre Buchhaltungspflicht sind ein Jahresüberschuss von mindestens 60.000 Euro sowie ein Umsatz von mindestens 600.000 Euro. Kleinere Unternehmen, die unter den Mindesteinnahmen und Mindestumsätzen liegen, unterliegen demnach dieser Pflicht nicht. Für sie reicht eine Einnahmenüberschussrechnung zum Abschluss eines Geschäftsjahres aus. Diese ist wesentlich einfacher und schneller zu erstellen als ein Jahresabschluss.

Die Bestandteile des Jahresabschlusses

Grundsätzlich gehören eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu einem Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften müssen nach §264 HGB zusätzlich einen Anhang sowie einen Lagebericht hinzufügen. Der Lagebericht muss innerhalb des ersten Viertels eines Geschäftsjahres für das vorherige Jahr erstellt werden.

Offenlegung des Jahresabschlusses

Nach §325 bis §329 HGB sind Kapitalgesellschaften (GmbHs und Aktiengesellschaften) zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet. Einzelunternehmen unterliegen dieser Pflicht nur, wenn die Bilanzsumme 65 Millionen Euro und Umsatzerlöse 130 Millionen Euro im Jahr überschreiten und das Unternehmen mehr als 5000 Beschäftigte hat. Die beim Bundesanzeiger eingereichten Abschlüsse sind online für die unterschiedlichsten Interessengruppen, auch außerhalb des jeweiligen Unternehmens, kostenlos einsehbar.

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