Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ein Steuerpflichtiger an sein Betriebsfinanzamt schicken, wenn er sich selbständig macht. Unter Betriebsfinanzamt wird gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 180 AO das Finanzamt gemeint, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Betrieb errichten will. Der Fragebogen gilt für den Einzelunternehmer ebenso wie bei der Gründung einer GmbH.

Welcher Hintergrund steckt hinter dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bildet für das Finanzamt die Basis der Besteuerung. Neben den persönlichen Daten wird hier festgelegt, ob der Steuerpflichtige eine selbstständige Tätigkeit ausübt oder einen Gewerbebetrieb errichtet. Außerdem enthält der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eine erste Einschätzung des Steuerpflichtigen bezüglich des zu erwartenden Gewinns. Aufgrund der Angaben erteilt das Betriebsfinanzamt dem Steuerpflichtigen eine Steuernummer und setzt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Macht der Steuerpflichtige keine Angaben, oder setzt er seinen Gewinnerwartung so niedrig an, dass keine Einkommensteuer anfallen würde, setzt das Finanzamt zunächst 0,00 Euro als Vorauszahlung fest. Stellt sich nach Ablauf des Geschäftsjahres heraus, dass der Steuerpflichtige eine hohe Abschlusszahlung leisten muss, wird das Finanzamt den Gewinn als Grundlage zur Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das Folgejahr annehmen.

Was ist ein wesentlicher Punkt des Fragebogens?

Einen wesentlichen Punkt enthalten die Angaben zur Umsatzsteuer. Führt der zukünftige Unternehmer Umsätze aus, die im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich den Betrag von 17.500 Euro nicht übersteigen und im darauffolgenden Jahr ein Gesamtumsatz zu erwarten ist, der unter 50.000 Euro bleibt, kann der Steuerpflichtige beantragen, dass bei ihm die Kleinunternehmerregelung angewandt wird. Dies bedeutet, dass er in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf und keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen kann.

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