Due Diligence bedeutet ein Prüfverfahren, das primär im Bereich des M&A seine praktische Verwendung findet. Im deutschen Sprachraum wird sie auch als „eine im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ bezeichnet. Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) von 2008 liefert neben den internationalen Regelungen zur Prävention von Wirtschaftskriminalität den rechtlichen Hintergrund der Risikoprüfung.

Hauptziel von Due Diligence

Due Diligence erfüllt eine Schutzfunktion, indem sie die Interessen von Unternehmen, die an der Fusion oder Übernahme teilnehmen, wahren lässt. Der Schutz durch die Risikoprüfung erstreckt sich auf rechtliche, finanzielle, wirtschaftliche, strategische und ethische Aspekte. Sie alle determinieren eine starke Marktpositionierung und Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen.

Im Besonderen ermöglicht Due Diligence, das Risiko der Korruption und Geldwäsche effektiv einzuschätzen. Durch die Identifizierung von nicht-integren Geschäftspartnern lässt sie ebenfalls negative finanzielle Folgen vermeiden. Außerdem leistet die Risikoprüfung einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer positiven Reputation sowie zur Absicherung eines geplanten Kaufs.

Formen der Risikoprüfung

Die Risikoprüfung nimmt unterschiedliche Formen an, indem sie sich auf relevante Unternehmensbereiche sowie einzelne Personen erstrecken kann. Am meisten verbreitet sind Rechts- und Steuerprüfungen, Prüfungen der Marktlage sowie Operational Due Diligence (ODD). Einer sorgfältigen Prüfung werden ebenfalls die Manager, Mitarbeiter und Geschäftspartner unterzogen.

Auf der Checkliste stehen in der Regel der Sitz von Unternehmen, die sogenannten „Red Flags“, eine negative (inter-)nationale Berichterstattung, PEP- und Sanktionslisten, Bilanz und Jahresabschluss. Hier greift das folgende Prinzip: Je höher das Risikopotenzial, desto sorgfältiger und umfassender sollte Due Diligence sein. Dies wiederum bedeutet einen größeren Ressourcenaufwand.

Gefahren von Deal Breakers

Deal Breakers kommen bei der Fusion oder Übernahme von Unternehmen vor. Sie bezeichnen jene Verhandlungspunkte, die im Rahmen des Vertragsabschlusses zwingend erfüllt werden müssen. Die Verantwortung für die ausführliche Prüfung von Deal Breakers tragen in der Regel die Fachberater aus dem Bereich des M&A. Due Diligence nimmt diesbezüglich eine besondere Stellung ein.

Ihre Aufgabe besteht darin, potenzielle Deal Breakers zu identifizieren und im Vorfeld zu eliminieren. Dadurch lässt sich verhindern, dass der Verhandlungsprozess vorzeitig abgebrochen wird. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass die Verkaufspreise von Unternehmen niemals Deal Breakers darstellen. Vielmehr haben sie einen meritorischen Charakter und sind bei M&A nicht akzeptabel.

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