Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen in das Ausland verkaufen, wird das als Ausfuhr bezeichnet. Ein anderes Wort dafür ist Export. Als Ausland gelten alle Gebiete, die sich nicht im eigenen Wirtschaftsgebiet, also Deutschland, befinden. Wenn Sie in ein anderes Land der europäischen Union liefern, wird das innergemeinschaftliche Lieferung genannt.

Bei der Ausfuhr Ihrer Waren ins Ausland, kann es für Sie ein Vorteil sein, dass Sie keine Mehrwertsteuer ausweisen und abführen müssen. Der Steuersatz wird in jedem Fall null Prozent sein, egal in welches Land Sie exportieren. Die Güter oder Dienstleistungen die Sie verkaufen müssen tatsächlich in das Ausland gehen. Das müssen Sie als Exporteur gewährleisten. Sollte das nicht der Fall sein, fällt Mehrwertsteuer auf die Ware an. Es spielt aber keine Rolle von welcher Nationalität der Käufer der Güter oder Dienstleistungen ist. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass die Waren oder Dienstleistungen das Land wirklich verlassen. Von doppeltem Export spricht man, wenn Waren im Inland nur halb fertiggestellt, danach ins Ausland gebracht und dann nach der Endfertigung wieder zurückkommen und verkauft werden.

Wenn Güter aus einem anderen Land in das eigene kommen, spricht man von Import oder Einfuhr. Die meisten Volkswirtschaften streben danach, ein Gleichgewicht zwischen Import und Export herzustellen. Wird dieses stark verletzt, kann das extreme Folgen, bis hin zum Konkurs, für die jeweiligen Volkswirtschaften haben.

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