Aufwand beschreibt den Werteverzehr eines Unternehmens in einer Abrechnungsperiode. Güter werden verbraucht, Dienstleistungen in Anspruch genommen und stellen den Input an Produktionsfaktoren dar. Aufwendungen mindern das Eigenkapital. Beispiele: Löhne, Mieten, Rohstoffe. Betriebsbedingte Aufwendungen entstehen durch die betriebliche Leistungserstellung (z. B. Rohstoffe). Nichtbetriebliche Aufwendungen werden unterteilt in: betriebsfremde (z. B. Sportsponsoring), periodenfremde (z. B. Steuernachzahlung für Vorjahr), außerordentliche (z. B. nicht versicherter Bagger ist abgebrannt, wurde ersetzt) und bewertungsbedingte (Sonder-AfA aufgrund Wertminderung eines Vermögensgegenstandes) Aufwendungen. Aufwand kann gleichzeitig Ausgabe sein, wenn Einkauf und Rechnungsbegleichung innerhalb der gleichen Abrechnungsperiode erfolgen.

Ertrag beschreibt den Wertezuwachs eines Unternehmens in einer Abrechnungsperiode. Die produzierten Güter oder Dienstleistungen werden verkauft, Umsatzerlöse erzielt und stellen den Output an Produkten dar. Erträge erhöhen das Eigenkapital. Beispiele: Umsatzerlöse, Miet- und Zinserträge. Betriebsbedingte Erträge entstehen durch die betriebliche Leistungserstellung (z. B. Umsatzerlöse). Nichtbetriebliche Erträge werden zusätzlich eingenommen. Dabei handelt es sich um vier Arten von Erträgen: betriebsfremde (z. B. Zinserträge), periodenfremde (z. B. Steuererstattung für Vorjahr), außerordentliche (z. B. Veräußerung einer Beteiligung) und bewertungsbedingte (Zuschreibung aufgrund Werterhöhung eines Vermögensgegenstandes). Ertrag kann gleichzeitig Einnahme sein, wenn Leistungserstellung und Rechnungsstellung in der gleichen Abrechnungsperiode erfolgen.

Im Rechnungswesen handelt es sich bei Aufwand und Ertrag um Erfolgskonten. Das sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos, weil sie erfolgswirksam sind. Die Geschäftsvorfälle werden nicht direkt im Eigenkapitalkonto gebucht, um die Übersichtlichkeit zu bewahren. Zur Ermittlung von Gewinn oder Verlust werden die Erfolgskonten über das Gewinn-und-Verlust-Konto (GuV) abgeschlossen. Dessen Saldo wird auf das Eigenkapitalkonto gebucht. Erfolgskonten unterscheiden sich von Bestandskonten darin, dass sie nicht fortgeschrieben werden, d. h. nicht mit einem Eröffnungsbestand in der neuen Abrechnungsperiode geführt werden. Sie werden mit Auftreten des ersten Geschäftsvorfalls eröffnet.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert