Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung. Sie wird auch als „Akontozahlung“ bezeichnet, und man bezahlt sie beim Kauf einer Ware an den Händler, oder falls es sich um eine Dienstleistung handelt an den Leistungsanbieter. Eine Abschlagszahlung ist keine Anzahlung. Diese wird schon getätigt, bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde, beispielsweise wenn ein Vertrag abgeschlossen wird. Die Abschlagszahlung jedoch wird erst fällig, wenn schon ein Teil einer Leistung erfüllt wurde.

Üblich sind Abschlagszahlungen bei Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wie zum Beispiel in der Bauindustrie oder bei der Stromversorgung. Wenn Sie für den Bau Ihres Hauses einen Bauunternehmer beauftragt haben, wird dieser in der Regel nach Fertigstellung eines Teiles der Arbeiten, wie Keller oder Rohbau, eine Teilzahlung von Ihnen verlangen.

Die Vorteile einer Abschlagszahlung für den Käufer sind, dass nicht auf einmal ein hoher Betrag bezahlt werden muss. Bei der Stromversorgung sind die Verbraucher froh, dass sie nur jeden Monat, oder alle zwei Monate einen Teilbetrag bezahlen müssen und nicht am Ende des Jahres den vollen Betrag auf einmal. Dienstleister im Handwerk dürfen erst eine Teilzahlung verlangen wenn ein Teil der Leistungen erfolgreich erbracht wurde. Der Auftragnehmer sichert sich durch Abschlagszahlungen gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggebers ab und behält zudem noch seine Liquidität. Die Höhe von Abschlagszahlungen wird in der Regel von beiden Vertragspartnern gemeinsam vereinbart. Auf der Abschlussrechnung müssen alle geleisteten Abschlagszahlungen aufgeführt sein.

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